Entfernungspauschale für Uni-Fahrten mit Fahrrad/zu Fuß in Version 2016 nicht möglich?

  • Hallo zusammen,


    bin im Forum neu und grüße alle als erstes :)


    Ich sitze gerade an der Steuererklärung für 2015 und möchte die Entfernungspauschale für die Uni-Fahrten mit einfachem - nicht elektro - Fahrrad/zu Fuß eingeben, aber dazu gibt es keine Option.
    Menü [Allgemein Kosten > Ausbildungskosten > 1. Studium > Fahrtkosten] hier gib es nur die drei Optionen:
    1. eigenes (motorisiertes) Fahrzeug
    2. öffentliches Verkehrsmittel
    3. Flug/Schiff


    Gibt es einen Grund dafür und wie und wo kann ich denn die Entfernungspauschale erfassen?


    Danke vorab.


    Viele Grüße


    Asg


    PS: Ich nutze
    WISO steuer:Sparbuch
    Installiert 23.11.1750
    Windows 7 Pro x64

  • Was willst du denn nun eingeben - die Entfernungspauschale oder Fahrtkosten? Das sind zwei Paar Schuhe und werden unterschiedlich gehandhabt. Bei der Entfernungspauschale ist es egal, wie man zur 1. Tätigkeitsstätte gelangt, es werden immer 30 Cent je Entfernungskilometer gerechnet. Bei Fahrtkosten gibt es unterschiedliche Kostensätze und diese gibt es nur für die genannten Verkehrsmittel.


    Wenn du Vollzeitstudent bist und die Uni damit deine erste Tätigkeitsstätte ist, musst du über die Entfernungspauschale gehen (unter Wege zur Arbeit). Und dort wirst du gefragt, wieviel Kilometer die kürzeste Entfernung beträgt und wieviel davon mit einem Pkw zurückgelegt werden oder wieviel davon der Arbeitgeber Transport zur Verfügung gestellt hat. Der Rest fällt dann unter die sonstigen Verkehrsmittel und wird automatisch errechnet.

    • Offizieller Beitrag

    Vollzeitstudium = 1. Tätigkeitsstätte = Entfernungspauschale


    2014-10-24-ergaenztes-bmf-schreiben-reform-steuerliches-reisekostenrecht.pdf


    Siehe auch schon: Wie am einfachsten die Fahrtkosten zur Uni bei Fortbildungskosten ansetzen?


    Bitte auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.

  • Danke für die schnelle Hilfe.


    Genau das habe ich gesucht Menü [Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten) > Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale)]


    Viele Grüße

  • Hallo zusammen!


    Ich habe eine ähnliche Frage und bin sowohl im Forum als auch auch Google nicht fündig geworden.


    Im Jahr 2016 habe ich eine berufsnahe Fortbildung zum Bankfachwirt gemacht. Jedoch als Privatstudium, Haupttätigkeitsstelle war mein Arbeitsort, an welchem ich auch weiterhin 40 Stunden die Woche gearbeitet habe.

    Wie der Threadersteller auch hadere ich nun damit, wie ich die Hin- und Rückfahrten angeben kann, wo doch die Uni in meinem Falle NICHT die 1. Tätigkeitsstelle war.


    Der Veranstaltungsort lag nur 3 KM von meiner Wohnung entfernt, folglich bin ich in der Regel mit meinem unmotorisierten Drahtesel gefahren.


    Mir ist schon klar, dass ich dafür keine Ausgaben hatte, aber ich kann ich mir vorstellen, dass es dennoch sowas wie eine Pauschale pro KM gibt?


    Kann mir jemand hier weiterhelfen?



    EDIT: Bin selber drauf gekommen: Unter den erfassbaren Fahrzeugen lassen sich auch Fahrräder erfassen. Diese sind anschließend unter "Weg Wohnung - Fortbildungsort mit eigenem Fahrzeug" auswählbar.