Unterstützung Bedürftiger

  • Hallo,


    Ich bin im April letzten Jahres 25 geworden und habe im November angefangen zu arbeiten (nach dem Studium). Laut WISO können meine Eltern für den Zeitraum Mai-Okt eine Unterstützung Bedürftiger geltend machen (selber Haushalt). Braucht man Nachweise oder wird der Höchstbetrag, den die Software ermittelt so akzeptiert? Können meine Eltern auch meine Krankenversicherungsbeiträge angeben, wenn diese von meinem Konto abgebucht wurden? Ich habe von Jan-Okt eine Nebentätigkeit mit ca 200 Euro monatlichem Verdienst ausgeübt. Mindern diese Einnahmen (und der Verdienst ab Nov) den Unterhalt? Die Suchfunktion habe ich bereits benutzt und die Software ist in diesen Punkten auch nicht gerade eindeutig.


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Die Suchfunktion habe ich bereits benutzt und die Software ist in diesen Punkten auch nicht gerade eindeutig.

    Was ich nun wirklich nicht glauben kann.


    Das kann man doch sogar wirklich alles im gut dokumentierten Einkommensteuerprogramm, hier Steuer-Sparbuch, an dfiversen Stellen nachlesen. ?(


    Hier mal Beispiele:

  • Hallo nochmal,


    vielen Dank für die Antwort.. Ich habe alles nach Anleitung ausgefüllt, was aber nicht vom Finanzamt akzeptiert wurde.. Die Begründung lautet:


    "Die geltend gemachten Aufwendungen für den Unterhalt und / oder die Berufsausbildung von Kindern sind durch die Freibeträge für Kinder oder das Kindergeld abgegolten, auch wenn die Freibeträge für Kinder oder das Kindergeld einer anderen Person zustehen. Unterhaltsleistungen konnten nur zeitanteilig mit 1.612 Euro berücksichtigt werden, da die Voraussetzungen des §33a Abs.1 EStG nicht während des ganzen Kalenderjahres vorgelegen haben.


    Das 1987 geborene, über 18 Jahre alte Kind konnte im Rahmen des Familienleistungsausgleichs nur zeitanteilig berücksichtigt werden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht während des ganzen Kalenderjahres vorgelegen haben.
    Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existensminimums Ihres Kindes / Ihrer Kinder durch das ausgezahlte Kindergeld / den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer sowie bei der Überprüfung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage wurden die Freibeträge für Kinder jedoch einbezogen."


    Die WISO Software sagt ja nichts davon, dass die Voraussetzungen das ganze Jahr über bestehen müssen, um Unterhaltsleistungen anzusetzen. Es werden doch automatisch die 600 Euro pro Monat angesetzt, im ganzen Jahr 4.470 inkl. Krankenkassenbeiträge.. Habe ich da was falsch gemacht? Ich habe mich ja an die Anleitung der Software gehalten.Das Finanzamt ermittelt ja 0 Unterhaltsaufwendungen und 1.611 Euro "Andere außergewöhnliche Belastungen", wie werden die denn ermittelt, wenn der Anspruch gar nicht besteht?

    • Offizieller Beitrag

    Ist doch nichts anderes als ich, und Du selber, auch gesagt haben. Zeitanteilige Berücksichtigung für Zeiten ohne Anspruch auf kindbezogene staatliche Leistungen unter Berücksichtigung etwaiger eigener Einkünfte und/oder Bezüge des Kindes.

    Unterhaltsleistungen konnten nur zeitanteilig mit 1.612 Euro berücksichtigt werden, da die Voraussetzungen des §33a Abs.1 EStG nicht während des ganzen Kalenderjahres vorgelegen haben.


    Das 1987 geborene, über 18 Jahre alte Kind konnte im Rahmen des Familienleistungsausgleichs nur zeitanteilig berücksichtigt werden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht während des ganzen Kalenderjahres vorgelegen haben.
    Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existensminimums Ihres Kindes / Ihrer Kinder durch das ausgezahlte Kindergeld / den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer sowie bei der Überprüfung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage wurden die Freibeträge für Kinder jedoch einbezogen."


    Da hier niemand weiß, was Du jetzt genau beantragt hast und wie sich der genaue Sachverhalt zugetragen hat, kannst eigentlich nur Du selber alles auf Richtigkeit prüfen.

  • Da hier niemand weiß, was Du jetzt genau beantragt hast und wie sich der genaue Sachverhalt zugetragen hat, kannst eigentlich nur Du selber alles auf Richtigkeit prüfen.

    Hmm.. Ich habe mich von der Software führen lassen.. Zeiten mit Kindergeld Jan-Apr, daraus folgend Zeitraum mit Anspruch auf Unterhalt wegen Studium Mai-Okt. Ab November dann berufstätig. Würde es denn Sinn machen, eine detaillierte Begründung einzufordern, reagiert das FA auf sowas?

    • Offizieller Beitrag

    Man könnte durchaus einmal auf die Idee kommen, zum Telefonhörer zu greifen und nett um weitere Erläuterung zu bitten. Ggf. kann man dann den Sachverhalt auch einmal kurz erläutern. Von denen reisst einem niemand den Kopf ab, wenn man nett fragt. ;)

  • Hallo, ich habe dieses Thema gefunden und bin in einer ähnlichen Situation. Ich finde aber die Eingabemasken aus den Screenshots nicht, könnte mir jemand helfen?


    Meine Tochter ist Studentin, lebt bei mir und ist letztes Jahr 25 geworden und seitdem in der studentischen Krankenversicherung


    Meine Fragen sind


    - wo gebe ich den Krankenversicherungsbeitrag an, den ich ich für sie bezahle? Unter Vorsorgeaufwand kann ich nur mitversicherte Kinder eintragen und für diese auch nur Beiträge zur privaten. Bin ich hier ganz falsch?


    - Unterhalt an bedürftige - hier gibt es keine pauschale wie oben erwähnt. Was trage ich hier ein? Das, was ich ihr monatlich überweise? Oder auch andere Kosten? Oder gehören die Krankenversicherungsbeiträge auch hierzu?


    Lieben Dank:)