Guten Abend,
ich habe zusammen mit einem Freund Umbauarbeiten in unserem Haus vorgenommen. Das Material hierzu hat mein Freund im Grosshandel bezogen, die Rechnung lautet auf seinen Namen (ich kann dort nicht einkaufen). Ich habe ihm den Betrag der Rechnung überwiesen, da er ausgelegt hat.
Kann ich den Materialverbrauch in der Einkommensteuerrechnung angeben, obwohl ich nicht über eine an mich adressierte Rechnung verfüge? (Ich kann ein Arbeitszimmer absetzen und würde den Betrag in die jährlichen Unterhaltskosten des Hauses einrechnen, die ich ja prozentual mit dem Arbeitszimmer absetzen kann)
PS: es ist kein weiteres Geld geflossen - reine Hilfsleistung.
Danke!