Materialkosten Umbau / Rechnung lautet nicht auf eigenen Namen

  • Guten Abend,


    ich habe zusammen mit einem Freund Umbauarbeiten in unserem Haus vorgenommen. Das Material hierzu hat mein Freund im Grosshandel bezogen, die Rechnung lautet auf seinen Namen (ich kann dort nicht einkaufen). Ich habe ihm den Betrag der Rechnung überwiesen, da er ausgelegt hat.


    Kann ich den Materialverbrauch in der Einkommensteuerrechnung angeben, obwohl ich nicht über eine an mich adressierte Rechnung verfüge? (Ich kann ein Arbeitszimmer absetzen und würde den Betrag in die jährlichen Unterhaltskosten des Hauses einrechnen, die ich ja prozentual mit dem Arbeitszimmer absetzen kann)


    PS: es ist kein weiteres Geld geflossen - reine Hilfsleistung.


    Danke!

  • Hallo cm_KE,


    kein Problem - der Fiskus will dir hier keine Knüppel zwischen die Beine werfen, weil dir die Ursprungsbelege fehlen. Das Fehlen der Ursprungsbelege kannst du ja sehr plausibel begründen: Der Freund kriegt die Großhandelskonditionen, ich selber nicht. Doch nun musst du deinen Freund in seiner Funktion als dein Vertreter noch abschließend bitten, dir eine Rechnung wegen gemachter Auslagen aufzumachen. Diese schriftliche Rechnung ist dann dein Ausgabebeleg für den Bankvorgang.


    Damit aber dein Freund nicht noch die Verpflichtung hat, für die gesamte Dauer der steuerlichen Aufbewahrungsfrist die Einkaufsbelege selber zu verwahren, sollte er sie in einen Umschlag stecken und in der Rechnung angeben: "laut soundsoviel Belegen in beigefügtem Umschlag". Dann musst du diesen Umschlag mit zur Freundesrechnung legen.


    Aus dieser Handhabung entstehen dir keine Nachteile, weil du ja nicht auf eine Vorsteuer angewiesen bist.
    Aber so hast du die Anschaffungskostenbasis für die meist 10jährigen AfA-Beträge.


    Es grüßt
    eulaka

    • Offizieller Beitrag

    kein Problem - der Fiskus will dir hier keine Knüppel zwischen die Beine werfen, weil dir die Ursprungsbelege fehlen.

    Das würde ich so nicht unterschreiben.


    Aber so hast du die Anschaffungskostenbasis für die meist 10jährigen AfA-Beträge.

    Das verstehe ich nun gar nicht. ?(