Wo gebe ich die Einkünfte aus einem steuerfreien Stipendiums ein?

  • Hallo,
    irgendwie finde ich die Stelle nicht.
    Wenn ich das bei Bezügen oder Leistungen eingebe, verringert das den Erstattungsbetrag..... :(
    vielen Dank und viele Grüße

  • scheint doch schwieriger zu sein..... Dann bringe ich es im Anschreiben unter
    trotzdem vielen Dank für's lesen.
    noch ein schönes Wochenende und viel Geld zurück.....
    Günter

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht hat ja auch niemand geantwortet, weil die Eingabe des Suchwortes Stipendium o.ä. in der erweiterten Forensuche eigentlich genügend Infos über dessen steuerliche Behandlung geben sollte und man sich nur wiederholen könnte (Forenregeln).

  • Hallo,
    nachdem ich vor dem Erstellen meiner Anfrage eine halbe Stunde und nach der Antwort von miwe4 nochmals eine Stunde mich mit dem Stichwort Stipendium durch das Forum gearbeitet habe, bin ich auch nicht schlauer. Die Aussagen wechseln zwischen angeben und nicht angeben. Zwei Fragen, die meiner Frage gleichen blieben ebenfalls unbeantwortet.

    Wenn man es nicht weiß, braucht man auch nicht antworten. Ist eine Aussage, die ich bei der Suche gefunden habe und der ich voll zustimme.


    Ich möchte die Frage gern noch einmal neu formulieren:
    Unabhängig davon, ob ich muss oder nicht, möchte Ich gern die Einkünfte eines Stipendiums vom MPI bei der Einkommensteuererklärung angeben. Kann ich das irgendwo in irgendeinem "Formular" machen, oder geht das nur in einem Begleitschreiben?
    vielen Dank und viele Grüße
    Günter

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man es nicht weiß, braucht man auch nicht antworten. Ist eine Aussage, die ich bei der Suche gefunden habe und der ich voll zustimme.

    Ich weiß die Lösung. Und Du solltest sie eigentlich auch wissen, wenn Du einen Vertrag beim MPI unterschreibst. Denn auf dessen eigenen Seiten kann man schon entsprechende Infos bekommen: Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin


    Ich wäre also etwas vorsichtiger mit Vorhaltungen hinsichtlich Unwissenheit etwaiger potentieller Hilfesteller, bevor ich hier um mich schlage. Auch wäre ich bei der Nutzung etwaiger Abkürzungen zurückhaltender, denn nicht jeder weiß, was sich hinter dem Kürzel MPI verbirgt.


    Und Dir wird sicherlich beim Lesen der anderen Forenthreads der Hinweis auf die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 44 EStG aufgefallen sein und der weitergehende Hinweis, dass entsprechende Beträge nicht in der Vorschrift des § 32b EStG genannt sind.


    Mein obiger Hinweis sollte lediglich erläutern, warum bei Deiner Frage, und auch bei denen einiger anderer Fragesteller, eben keiner mehr antwortet. Man mag schlichtweg nicht mehr auf die vielfach schon vorhandenen Antworten verweisen.


    Nach Deiner freundlichen Anrede an mich wirst Du Verständnis haben, dass ich mich bei künftigen Fragen Deinerseits zurückhalten werde.

  • Hallo miwe4,
    1. Daß Du das nicht weisst, habe ich nicht unterstellt, das bezog sich nicht auf Deine Antwort, sondern eher allgemein. Bei Deinen über 12.000 Beiträgen gehe ich mal davon aus, dass Du das weisst.
    2. In dem Dokument (link) steht, dass es steuerfrei ist. Das weiß ich, steht schon im Thema.
    3. worauf bezieht sich das "um sich schlagen"?
    4. MPI habe ich so alleinstehend auch in anderen Forenbeiträgen gesehen und Google ist sich da bei den ersten Treffern einig.
    5. Ich habe Dich nicht direkt angeredet und natürlich habe ich Verständnis.
    6. Von mir wird es hier sicher keine weitere Anfrage geben.
    7. Leider weiß ich jetzt immer noch nicht, wohin ich den Betrag schreiben kann (nicht muß)
    schönen Abend
    Günter

    Einmal editiert, zuletzt von maggi52 () aus folgendem Grund: Tippfehler

    • Offizieller Beitrag

    4. MPI habe ich so alleinstehend auch in anderen Forenbeiträgen gesehen ...

    Komisch, ich in keinem einzigen. Einzig Max-Planck-.... habe ich gefunden und da wurde doch genau meine Lösung präsentiert. 8)


    7. Leider weiß ich jetzt immer noch nicht, wohin ich den Betrag schreiben kann (nicht muß)

    In Deine persönliche Kladde, oder warum habe ich argumentiert:

    Und Dir wird sicherlich beim Lesen der anderen Forenthreads der Hinweis auf die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 44 EStG aufgefallen sein und der weitergehende Hinweis, dass entsprechende Beträge nicht in der Vorschrift des § 32b EStG genannt sind.