Vermittlerprovision anteilig zurück zahlen

  • Hallo Forum,


    leider komme ich bei der Steuerklärung nicht wirklich weiter und hoffe mir kann jemand helfen.


    Meine Frau war in 2011 als Vermögensberaterin selbstständig und ist für 5 Jahre an die Stornohaftungzeit gebunden. In 2012 zahlte sie monatlich 100 Euro, also insgesamt 1200 Euro anteilig zurück.


    Wo genau trage ich das jetzt in der Steuer Software (Steuer-Sparbuch 2013) ein?


    Für Eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.

  • Hallo daniele237,


    warum nicht einfach unter die Betriebseinnahmen mit einreihen und ein Minus als Vorzeichen nicht vergessen.
    Die 'Form' muss immer dem 'Inhalt' folgen.


    Es grüßt
    eulaka

    • Offizieller Beitrag

    Die 'Form' muss immer dem 'Inhalt' folgen.

    Wenn ich schon nicht verstehe, was damit gemeint sein soll. ?(


    Vielleicht sollte man vor einer solchen Antwort erst einmal nachfragen, ob das Gewerbe eventuell eingestellt worden ist und im Rahmen der Ermittlung des Übergangs-/Aufgabegewinns etwaige Abgrenzungen oder Rückstellungen vorgenommen worden sind. Zumal sich ja auch noch anderweitige Konsequenzen ergeben könnten.

  • Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten!


    Ja, das Gewerbe wurde in Juni 2011 eingestellt und mit der Steuererklärung für 2011 an das Finanzamt übertragen. Seit Januar 2012 ist sie wieder in das Angestelltenverhältnis eingetreten.


    Abgrenzungen oder Rückstellungen wurden keine vorgenommen, wenn ich das jetzt richtig beurteilen kann. Ihre damaligen Provisionszahlungen habe ich in der Anlage G unter „Einnahmen“ voll angegeben, also wie eine Gehaltszahlung. Ich hoffe Ihr versteht mich!


    Jetzt ist es leider so, dass sie wegen der Stornohaftungszeit die Provisionen anteilig zurückzahlen muss und ich weiß leider nicht unter welchen Punkt der Steuererklärung ich das deklarieren soll.


    Sie ist ja in 2012 nicht mehr selbstständig gewesen. Muss ich die Anlage G trotzdem noch mit ausfüllen oder gibt es in der Steuerklärung eine andere Möglichkeit dem Finanzamt das mitzuteilen?


    Nochmals vielen Dank für Eure Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Dann sollten tatsächlich negative Betriebseinnahmen im Rahmen einer EÜR das Mittel der Wahl sein. Ich üwsste jetzt nichts, was dagegen sprechen würde. Nachweise und seinerzeitigen Vertretervertrag würde ich der Erklärung direkt beifügen.