Die Zähler für Warmwasser und Wärmemengen müssen ausgetauscht werden. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand können die Kosten nur auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie angemietet sind. Hier im ländlichen Raum bieten die Heizungsfirmen keine Mietverträge an. Welche Kosten können auf die Mieter umgelegt werden? Ist es sinnvoll, dass die Eigentümer die Gesamtkosten vorstrecken um anschließend die Kosten (m.W. ohne Montagekosten) als "Gerätemiete" an die Mieter weiter zu geben?
Für Ihre Hinweise bin ich dankbar.
wnock