Guten Morgen,
ich habe ein größeres Problem was mich zweifeln lässt.
Jetzt eine sehr einfache Darstellung.
Normal kalkuliert man netto, packt die MWSt oben drauf und hat somit den Angebotspreis. Wenn man den Auftrag bekommen hat kauft man Material, muss die MWSt logisch mit bezahlen, verarbeitet alles, liefert alles und stellt dem Kunden die Rechnung mit ausg. MWSt.. In der Buchhaltung rechnet man dann die MWSt aus dem Material die man bezahlt hat gegen die MWSt aus der Kundenrechnung. Die Differenz, normal kommt da ein Betrag den man an das FA bezahlen muss raus, bezahlt man an das Finanzamt. Diese Differenz die man an das Finanzamt bezahlt soll ein Verlust sein? Nach meiner Ansicht beschummelt sich der Staat da selbst. Ich habe das auch noch nie als Verlust angerechnet.
Jetzt eine anderes Beispiel. Eine Baufirma erbringt Leistungen für eine andere Baufirma und stellt die Rechnung nach 13b, also ohne ausg. Umsatsteuer. Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer. Da sieht és anders aus.
Auftrag netto 10.000,- Euro, Materialeinsatz netto 7.000,- Euro sehr einfach gerechnet bleiben 3.000,- Euro übrig die wir hier als Gewinn annehmen.
Jetzt verzerrt sich alles. Auf das Material werden vom Unternehmer an den Lieferanten 1.300,- MWSt gezahlt (7.000,- netto = ~Brutto 8.300,- Material) die er in seiner rehnung an den Kunden nicht ausweisen darf, weil der Kunde eine Firma ist und die Rechnung nach 13b gestellt wird, bekommt also nur die 10.000,- Euro netto bezahlt. Die 1.300,- Euro erhält er vom FA erstattet. Die 1.300,- Euro haben auf seine Kalkulation keinerlei Auswirkungen da sie auf der einen Seite nur Verausslagt wurde und auf der anderen Seite 1:1 erstattet wurde.
Wenn man sehr viel nach 13b arbeitet wird das zum großen Problem. Das FA meint die 1.300,- Euro erhöhen den Gewinn??? Es würden also wie oben nicht 3000,- Euro Gewinn erziehlt sondern 4.300,- Euro was kompletter Unfug ist. Man würde auf die nur verauslagten 1.300,- Euro angefangen von der Einkommensteure über Krankenkasse bis zum HWK und sonstigen Beitrag alles bezahlen müssen da sowas immer nach der Einkommsnsteuererklärung berechnet wird.
Ganz schlimm wird es bei größeren Anschaffungen. Sie kaufen einen Firmenwagen für Brutto 24.000,- Euro bekommen die 4.000,- Euro MWSt vom FA zurück und diese 4.000,- Euro sollen den Gewinn und die Einkommensteuerschuld erhöhen?
Könnte mich da bitte mal jemand aufklären was das für ein Unsinn ist?
In der Hoffnung auf baldige fachkundige Antworten.
Grüße Pok