Anwaltsgebühren und Rückzahlung aus Gerichtsurteil - wie buchen?

  • Ich habe letztes Jahr eine Firma gekauft, es handelte sich um Betrug, daher habe ich ein Gerichtsverfahren gewonnen.
    Die Gegenseite muss die Anwaltsgebühren übernehmen und die Kosten der Firma in monatlichen Raten an mich zurückzahlen.


    Wie buche ich diese:


    Erstattung der Anwaltsgebühren ?
    Erstattung der Kosten des Firmenkaufs in monatlichen Raten?


    Die Anwaltsgebühren habe ich letztes Jahr bereits als Ausgaben gebucht (4950).

  • Hallo ppGerman,


    Schön zu hören, dass ein Zivilrechtsverfahren so schnell gelaufen ist.


    Aber deine beiden Fragen sind so simpel, dass du sie dir selbst wirst beantworten können. Kostenerstattungen gehören wie Kosten, nur mit vorangestelltem Minuszeichen, auf das im Vorjahr schon benutzte Kostenkonto. Nicht anders läuft es bei den Erstattungsraten für die Anschaffungskosten der Geschäftsanschaffung im Ganzen, auch sie gehören auf das gleiche Konto für Anlagevermögen, wo im Vorjahr die Anschaffungskosten landeten (alles nicht umsatzsteuerbar).


    Es grüßt
    eulaka

    • Offizieller Beitrag

    Na, da wäre ich mir bei beidem nicht so sicher. Zumindest die Begründung ist in meinen Augen komplett falsch.


    Hört sich für mich irgendwie nach echtem Schadenersatz an, umsatzsteuerneutral und ertragsteuerlich gewinnwirksam erfasst.


  • 2742 wären ja Versicherungsentschädigungen.
    Hier hat aber keine Versicherung gezahlt, sondern der Beklagte (ohne Umsatzsteuer).


    Im April erfolgte die komplette Erstattung der Anwaltskosten von 1642 Euro,
    sowie die erste Rate (Rückzahlung Firmenkauf) von 500 Euro monatlich.
    Habe ich richtig verstanden das ich all diese Zahlungen auf 2742 buchen soll und kann?


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir steht bei 2742 Versicherungsentschädigungen und Schadensersatz. Das macht auch Sinn, weil beides dieselben steuerlichen Folgen nach sich zieht. Oder siehst Du ein anderes als Schadensersatz bezeichnetes Konto im Kontenplan.


    Und da Du die vergeblichen Anschaffungskosten des Firmenwertes etc. ja wohl als sofort abziehbare BA erfasst hast, sind selbstverständlich nachträgliche Einnahmen in diesem Zusammenhang im Zeitpunkt des Zuflusses ebenfalls zu erfassen. Im vereinfachten Zahlungsweg verrechnete Kosten sind natürlich "normal" nach den steuerlichen Regelungen zu behandeln. D.h. voller Ansatz der Entschädigung und gesonderte Erfassung der Kosten für Beitreibung etc. .


    Da die Erstattung der Anwaltskosten ja wohl ohne Vorsteuerabzug (kein USt-Ausweis) erfolgt ist, sind diese ebenso zu behandeln.


    Vielleicht sollte man neben dem ja wohl bereits engagierten Rechtsanwalt auch noch einen Steuerberater seines Vertrauens besuchen.