Kann ich eine Handwerkerrechnung zweimal berücksichtigen (einmal die Arbeitskosten unter "Allgemeine Ausgaben" und einmal die komplette Rechnung unter "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern" - häusliches Arbeitszimmer, da vom AG keins zur Verfügung gestellt wird, anteilig?
Wäre schön, wenn da jemand einen Tipp hätte.