Handwerkerrechnung

  • Kann ich eine Handwerkerrechnung zweimal berücksichtigen (einmal die Arbeitskosten unter "Allgemeine Ausgaben" und einmal die komplette Rechnung unter "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern" - häusliches Arbeitszimmer, da vom AG keins zur Verfügung gestellt wird, anteilig? ?(


    Wäre schön, wenn da jemand einen Tipp hätte.

    • Offizieller Beitrag

    Wie (fast) immer, hilft da ein Blick in den Gesetzestext:

    § 35a Absatz 5 Satz 1 EStG


    Zitat

    (5) 1Die Steuerermäßigungen nach den Absätzen 1 bis 3 können nur in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen und soweit sie nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind; für Aufwendungen, die dem Grunde nach unter § 10 Absatz 1 Nummer 5 fallen, ist eine Inanspruchnahme ebenfalls ausgeschlossen.