Selbständige Arbeit als Freiberufler

  • Hallo,
    ich habe im letzten Jahr Vergütungen für mehrere Werkverträge in Höhe von insgesamt 2700€ erhalten. Dabei handelte es sich um Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. In den letzten Jahren hatte ich ausschließlich Einkünfte als Arbeitnehmer gehabt und hätte daher einige Fragen bezüglich der Eingabe im Steuer-Sparbuch:


    1) Sehe ich das richtig, dass der Gesamtbetrag aller Verträge unter "Laufende Einkünfte aus freiberuflicher Arbeit -> EÜR Freiberufliche Tätigkeit -> Betriebseinnahmen -> Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen" eingetragen werden müssen? Oder gibt es noch weitere Dinge zu beachten?


    2) Muss ich mir Sorgen machen, dass die Verträge unter Scheinselbstständigkeit fallen, da ich sie alle bei demselben Auftraggeber abgeschlossen habe? Und was würde das dann für mich bedeuten?


    Vielen Dank schon mal im voraus! :)

    • Offizieller Beitrag

    1) Wenn Du auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung des § 19 Absatz 1 UStG verzichtet hast, dann ja.
    2) Das hängt von Details ab, die von uns hier niemand überprüfen kann. Abgesehen davon ist da im Nachhinein eh nicht dran zu ändern.

  • Danke für die Antworten.


    1) Habe ich dann implizit auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet, indem ich die Vergütungen für die Werkverträge ohne jegliche Anzüge erhalten habe?
    2) OK


    Außerdem hatte ich im letzten Jahr noch 500€ Erfindervergütung erhalten, die allerdings auf Arbeiten basierte, die ich als festangestellter Arbeitnehmer getätigt hatte. Ist die Vergütung auf gleicher Weise steuerpflicht wie die Einnahmen aus den Werkverträgen, d.h. der Gesamtbetrag erhöht sich damit auf 3200€?

    • Offizieller Beitrag

    1) Was hast Du denn dem FA bei Anzeige der Aufnahme Deiner selbständigen Tätigkeit erklärt? Deine Ausgangsrechnungen sollten ohne USt-Ausweis mit gesondertem Hinweis auf die Nichterhebung der USt nach § 19 Absatz 1 UStG erfolgen.



    Die Erfindervergütung sollte als steuerpflichtiger Arbeitslohn doch in dem Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein. ?(

  • 1) Dem FA hab ich bisher noch nichts von den Werkverträgen mitgeteilt...ich hatte lediglich den Vertrag unterschrieben und am Ende die Vergütung ohne Abzüge auf mein Konto überwiesen bekommen.


    2) Die Erfindervergütung hatte ich getrennt von meinem Arbeitslohn und ebenfalls ohne Abzüge auf mein Konto überwiesen bekommen.

    • Offizieller Beitrag

    1) Habe ich dann implizit auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet, indem ich die Vergütungen für die Werkverträge ohne jegliche Anzüge erhalten habe?

    Warum ohne Abzüge? Bei der Umsatzsteuer würde eine etwaige gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer immer noch auf die Bemessungsgrundlage hinzugerechnet.


    2) Die Erfindervergütung hatte ich getrennt von meinem Arbeitslohn und ebenfalls ohne Abzüge auf mein Konto überwiesen bekommen.

    Die ist steuer- und sozialversicherungspflichtig! Das würde ich mal dringendst mit meinem Arbeitgeber klären.