LIFO Methode - wie ist richtige Anwendung möglich?

  • Wie müssen die Lagerzugänge- und Abgänge erfasst werden, damit die LIFO Methode zur Anwendung kommt?


    In "WISO Kaufman Hilfe" ist diese Vorgehensweise nicht beschrieben. Bitte seien Sie so nett und entwickeln mir bitte ein Beispiel für die Anwendung der LIFO Methode.


    Wichtig ist mir, dass das Programm wirklich nach der LIFO Methode rechnet. Zur Zeit rechnet es nicht so, obwohl bei den Vorgaben die LIFO Methode ausgewählt wurde.


    Vielen Dank für die Unterstützung.

    • Offizieller Beitrag

    LIFO bedeutet "Last In, First Out", also genauer gesagt, bei der Bewertung werden die zuletzt eingekauften Güter zuerst veräußert.
    Diese Methode ist steuerrechtlich zulässig und wir hier anhand eines Beispielserklärt.

  • Danke für Ihre Antwort, uns geht es nicht darum, wie die LIFO Methode funktioniert, es geht uns darum, wie zu- und Lagerabgänge im Wiso Kaufmann richtig erfasst werden können.


    Beispiel:


    Erster Lagerzugang von 100 Stk. eines Artikels je 50 Euro/Stk. (=5000,-€)


    Zweiter Zugang vom gleichen Lieferanten von 50 Stk. eines gleichen Artikels je 80€/Stk. (=4000€).


    Dritter Zugang auch vom gleichen Artikel von 100 Stk. je 100€/Stk. (=10000€)


    Meine jetzige Frage lautet: Wie kann ich gemäß diesem Beispiel Lagerzugänge im Programm entsprechend erfassen, so dass der Endbestand nach diesen Zugängen von 250 Stk. wirklich ein Gesamtbetrag von 19000,- Euro ergibt?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Nach Klärung dieser Frage habe ich eventuell weitere Fragen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Lagerzugänge erfassen Sie mit den Beträge innerhalb der Buchführung aus den Zahlungen.


    Die Anzahl der im Lager befindlichen Gegenstände ergibt sich aus der körperlichen Inventur. Die Inventur ist verpflichtender Bestandteil des Abschlusses.


    Aus dem Inventurergebnis ergibt sich die Bestandsveränderung.

    • Offizieller Beitrag

    Den technischen Support erreichen Sie nicht in einem Anwenderforum, den müssen Sie direkt kontaktieren.


    https://www.buhl.de/support.html

    • Offizieller Beitrag

    Nu bin ich nicht TechSupport, aber versierter Anwender. Ich habe das "Problem" gerade versucht nachzuvollziehen, allerdings komme ich sofort auf den gewünschten Lagerbestand von 19.000 €. Ich beschreibe mal, wie ich hier normalerweise vorgehe:


    1. Ich erzeuge eine Bestellung an den Lieferanten (entweder manuell oder über die Funktion "Bestellvorschlag").
    2. Ich wandle die Lieferantenbestellung in eine Eingangsrechnung. Hier werden, wenn nötig, die Mengen oder Preise angepasst.
    3. Ich verbuche die Eingangsrechnung. Hierbei werden die Lagerbestände gebucht.


    Auf diese Weise werden die Artikel nach Einkaufspreis ins Lager verbucht, und am Ende kann man den Gesamtwert ermitteln, und das Problem stellt sich garnicht.


    Kannst Du kurz Deine Vorgehensweise skizzieren?

  • Ich habe manuell durch "lagerzugang" dein Beispiel eingegeben und habe in Inventurliste 250 Stk. Artikel mit Gesamtwert von 19000 euro.


    Kaufmann hat auch den Mittlerereinkaufspreis ausgerechnet - 76 euro/Stk. 76x 250Stk = 19000 euro.


    Laut inventurliste


    Lagermenge 250Stk


    Mittlerer EK-Preis 76€


    EK-Bestand 19000 €


    --------------------------------------


    Jetzt mache ich Lagerabgang 130 Stk. Artikel.


    Nach LIFO Methode müssen erst 100 letzten Artikel abgehen (100x100 Euro=10000 euro) +30 Stk. aus dem 2-ten Eingang (30x80€=2400€). insgesamt 12400€. Der Lagerbestand nach LIFO muss 120 Stk. Artikel mit Gesamtwert von 6600€ bleiben.


    Aber das Kaufmann bewertet den Lagerbestand diesen 120 Stk. nach den Mittlerereinkaufspreis 76€/Stk. und ergibt 9120€,


    Und laut Inventurliste jetzt:


    Lagermenge: 120Stk. (richtig)


    Mittlerer EK-Preis: 76€.


    EK-bestand: 9120€.


    was wir als nicht für LIFO halten.


    Wir meinen dass der Endbestand muss nicht nach Mittleren EK-Preis bewertet werden, sonst nach LIFO-Methode.


    ----------------------------------------


    Was machen Wir falsch? ?(

    • Offizieller Beitrag

    Ja, ich hab gepennt ;)


    Also, schauen wir uns die Inventurliste mal genau an, dann stehen hier folgende Daten:


    Lagermenge: 120 Stück (richtig)
    Mittlerer EK-Preis: 76,- € (richtig)
    Aktueller VK-Preis: 150,- € (richtig, hab ich als VK hinterlegt)


    EK-Bestand: 9.120,- € (zumindest nicht wirklich falsch)
    VK-Bestand: 18.000 € (richtig).


    Jetzt verstehe ich Euer Problem. Der Wert, der mit EK-Bestand überschrieben ist, soll nicht 9.120 € (wie nach Mittl.EK ermittelt) sein, sondern 6.600 € (wie von Dir nach LiFo-Methode ermittelt).
    Dazu musst Du die Inventurliste anpassen und die richtige Formel eingeben.


    Davor allerdings die Frage an die Buchhaltungs-Cracks: Muss das wirklich zwingend sein?
    Wenn es nur ein "ästhetisches" Problem ist, würde ich vorschlagen, Du lebst damit.

  • Das ist ja ein Pflicht! Das ist ja die falsche Auswertung den Warenbeständen! Mein diplom-Ekonom haltet dass für total falsch.


    ich habe diese Formulare nie beunruhigt, sie sind im Lieferumfang, wurde auf meiner laufenden Kopie Kaufman PRO getestet und gleich auf Demo die ich vom WISO herunterladen habe, mit den gleichen Ergebnissen. jeder macht diese Anpassungen selbständig? Das kann nicht sein. So ich finde bei Euch ist der gleiche Fehler?


    kann man Inhalt dieses Beitrags an techsupport übergeben?

    • Offizieller Beitrag

    Die Inventurliste, die ich nicht brauche, wirft ebenso die von Dir nicht gewünschten Daten aus. Das wird jeder Anwender wohl bestätigen. Anpassungen an diesen Listen kann und darf jeder Anwender nach Belieben selbst durchführen. Das kann sein, darf sein und soll sein.
    Der Link zum TechSupport wurde schon genannt; Du kannst denen gerne den Link hierher geben.


    Aus welchen Land kommst Du? Dem Schreibstil nach nicht Deutschland?
    Brauchst Du wirklich die Inventurlisten, weil Du bilanzierungspflichtig bist?
    Dem Handelsrecht welchen Landes unterliegst Du?

  • Ich benutze Kaufmann seit 2005 und bin bilanzpflichtig, und arbeite nach deutschem recht. teilweise schriebt mein Buchhalter, teilweise ich. :)


    Und wenn im Parameter>Artikel>Parameter gibt es Auswahl ob FIFO oder LIFO Methode anzuwenden, dann muss es automatisch funktionieren.

  • ich vermutete schon seit langer, das Kaufmann in Auswertung den Lagerbeständen etwas falsches macht...oder ich mache etwas falsches


    Jetzt starte ich eine neue Firma, endlich will diese Frage klären.


    Habe aber bereits den Fall direkt an Support geschickt.

    • Offizieller Beitrag

    Dann verrate uns bitte auch die Antwort vom Support.
    Zur Inventur sei Dir DIESER LINK empfohlen. Die Inventur erfasst nur und ausschließlich die vorhandenen Mengen. Die Preise und Bewertung sind genau genommen garnicht Teil der Inventur, sondern der anschließenden Abschlussarbeiten. Insofern ist die vorhandene Inventurliste völlig gesetzeskonform.


    Sei Dir sicher, dass der Hersteller einer solchen Software keine gesetzeswidrigen Vorgaben ausliefert. Der Hersteller muss bestimmte Kriterien erfüllen um bestimmte Lizenzen zu erhalten. Sind die weg, ist die Hütte dicht.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist ja ein Pflicht! Das ist ja die falsche Auswertung den Warenbeständen! Mein diplom-Ekonom haltet dass für total falsch.


    ich habe diese Formulare nie beunruhigt, sie sind im Lieferumfang, wurde auf meiner laufenden Kopie Kaufman PRO getestet und gleich auf Demo die ich vom WISO herunterladen habe, mit den gleichen Ergebnissen. jeder macht diese Anpassungen selbständig? Das kann nicht sein. So ich finde bei Euch ist der gleiche Fehler?


    kann man Inhalt dieses Beitrags an techsupport übergeben?


    Nur ne kleine Anmerkung am Rande.
    Die LIFO Methode ist nicht Pflicht, sie ist zulässig.
    Außer ihr ist nur die Durchschnittsmethode steuerlich ebenfalls zulässig.
    Handelsrechtlich ist zusätzlich noch die FIFO Methode zulässig.


    Dass es da Unterschiede in der Bewertung geben kann, sollte ein diplomiertee Ö(E?)konom aber wissen-oder mindestens wissen, wo die eigenen Grenzen sind (Steuerrecht ist meist eine ganz andere Baustelle).


    Ich lese aber raus, dass man die LIFO Methode speziell als Bewertungsmethode anwählen kann- wenn dann falsch gerechnet wird, dann sollte man das wirklich dem Support melden!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    unsere Entwickler haben uns zum Thema folgende Informationen mitgeteilt:


    "Nach § 256 HGB und § 240 HGB sind Bewertungsvereinfachungsverfahren zugelassen. Dazu gehören:
    Festbewertung
    Durchschnittsbewertung
    Verbrauchsfolgebewertung


    Für die Lagerbewertung legen wir die gleitende Durchschnittsbewertung zu Grunde:
    Nach jedem neuen Zugang wird ein neuer Durchschnittspreis errechnet. Dieser wird dann für die Bewertung der nächsten Abgänge angewandt. Sobald ein neuer Zugang eingeht, wird wieder ein neuer Durchschnittspreis errechnet.


    Für die Lagerbewegung kann jedoch Lifo und Fifo ausgewählt werden. Diese muss jedoch nicht mit der Lagerbewertung konform sein.


    Demzufolge hat der Schalter LiFo/FiFo in der Software nur Auswirkungen auf die Lagerbewegungsart, und die Inventurliste mit der gleitenden Durchschnittsbewertung kann für die Lagerbewertung benutzt werden." (Hervorhebungen vom Verfasser)


    Insofern arbeitet und rechnet die Software also korrekt.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel