Geschieden 2013, Angaben zur (ehemaligen) Ehefrau

  • Hallo,
    ich lebe seit Anfang 2012 getrennt und bin in 2013 geschieden worden.
    Durch die Datenübernahme aus 2011 steht auch für 2012 natürlich erstmal als Familienstand "verheiratet".
    Wenn ich diese Angabe auf "geschieden" und das dazugehörige Datum auf 2013 ändere, verschwinden die Daten meiner Ex-Frau aus dem Programm (nicht jedoch aus dem Formular").


    Soweit ich weiss, soll man auch den aktuellen Familienstand eintragen, nicht den aus dem Jahr der Veranlagung.
    Eigentlich muss doch trotz zwischenzeitlicher Scheidung eine Zusammenveranlagung und damit auch die Angabe beider Beteiligten für 2012 noch möglich sein. Weiss jemand wie ich das eingeben kann?

    • Offizieller Beitrag

    Für das Veranlagungsjahr ist der in diesem Kalenderjahr maßgebliche Familienstand einzutragen. Hier also wohl dauernd getrennt lebend. Dann sollte sich das "Problem" erledigt haben. Alles Weitere teilt man in einem gesonderten Begleitschreiben mit.

  • Du meinst also, ich soll eine bewusst falsche Steuererklärung (in diesem Fall per ELSTER) abgeben, die ich dann in einem extra dafür angelegten weil sonst überflüssigen postalischen Begleitschreiben wieder korrigiere?
    Und Du nennst das ein "Problem" (Deine Anführungszeichen)?


    Ich nenne das ein PROBLEM und einen ernsthaften Mangel des Programms, zudem es sich ja keineswegs um einen abwegigen Einzelfall handelt. Über die Zeit, die ich brauchte, den Fehler zu finden, will ich gar nicht reden. Zum Glück habe ich das Fehlen der Daten bemerkt, bevor ich gespeichert oder gar abgeschickt hatte, da auch keine Warnung kam

    • Offizieller Beitrag

    Du meinst also, ich soll eine bewusst falsche Steuererklärung (in diesem Fall per ELSTER) abgeben, ....?

    Es sind keine falschen Angaben, da die im Veranlagungszeitraum maßgeblichen Verhältnisse zu erklären sind. Alles weitere gilt nur der zutreffenden Bekanntgabe der Steuerbescheide, da das FA ja irgendwie Kenntnis von Eurem geänderten Familienstand erhalten muss.


    ...., die ich dann in einem extra dafür angelegten weil sonst überflüssigen postalischen Begleitschreiben wieder korrigiere?

    Was ist das denn für eine Argumentation? Könnte man auch sagen, hättest Du nicht geheiratet, wäre dieses Schreiben ebenfalls überflüssig. Abgesehen davon würde ich fast darauf wetten, dass Du eh Belege in einem gesonderten Begelitschreiben an das FA senden musst. Wo wäre also der Mehraufwand, außer in einem zusätzlichen Zweizeiler?


    Zum Glück habe ich das Fehlen der Daten bemerkt, bevor ich gespeichert oder gar abgeschickt hatte, da auch keine Warnung kam

    Ach nein, keine Warnung; komisch. :censored:


  • Es sind keine falschen Angaben, da die im Veranlagungszeitraum maßgeblichen Verhältnisse zu erklären sind. Alles weitere gilt nur der zutreffenden Bekanntgabe der Steuerbescheide, da das FA ja irgendwie Kenntnis von Eurem geänderten Familienstand erhalten muss.

    Nun ja, am 17.08.12 warst Du noch anderer Meinung (Thread "Scheidung in 2011") und das entsprach auch der amtlichen Anleitung:
    "Wenn Sie nach dem 01.01.2012 geschieden worden sind, geben Sie bitte auch an, seit wann Sie vor der Ehescheidung von Ihrem Ehegatten dauernd getrennt gelebt haben."

    Was ist das denn für eine Argumentation? Könnte man auch sagen, hättest Du nicht geheiratet, wäre dieses Schreiben ebenfalls überflüssig. Abgesehen davon würde ich fast darauf wetten, dass Du eh Belege in einem gesonderten Begelitschreiben an das FA senden musst. Wo wäre also der Mehraufwand, außer in einem zusätzlichen Zweizeiler?

    Die Argumentation ist einfach, dass ich ein Steuerprogramm nicht kaufe, damit ich Arbeit habe sondern damit ich Arbeit spare.

    Ach nein, keine Warnung; komisch. :censored:

    Da hast Du wohl recht. Ich könnte zwar schwören, dass keine Warnung kam, kann es aber nicht wiederholen.


    Trotzdem solltest Du DIch mal fragen, ob Dein Ton hier angemessen ist. Beginnend mit den Anführungszeichen um das Wort Problem über die implizite Bezichtigung der Lüge im zweiten Zitat hier bis zu dem Text und Smiley im dritten Zitat empfinde ich Deinen Stil als beleidigend bis unverschämt.
    Wenn Du mit (in Deinen Augen) dummen Fragen und gelegentlichen unabsichtlichen Fehlinformationen (fehlende Warnmeldung) nicht umgehen kannst, ohne ausfällig zu werden, solltest Du Dir vielleicht ein anderes Hobby suchen. Ich wundere mich, dass Buhl das duldet (zumal mir Dein Ton nicht zum ersten Mal unangenehm auffällt) und werde mal nachfragen.
    Fachlich scheint es ja auch nicht so zu passen, zumindest an der nötigen Sorgfalt für das doch sensible Thema Steuern scheint es zu mangeln. Jedenfalls ist entweder Deine Antwort im ersten Zitat falsch oder die im anderen Thread vom August 2012.


    Da ich auf diesem Niveau nicht weiter diskutieren möchte, habe ich ein Ticket diesbezüglich aufgemacht.


    Ende und aus.

    • Offizieller Beitrag

    Fachlich scheint es ja auch nicht so zu passen, zumindest an der nötigen Sorgfalt für das doch sensible Thema Steuern scheint es zu mangeln.


    Du solltest zumindest selbst an Deiner Wortwahl arbeiten. Wir arbeiten hier ehrenamtlich und nur weil Du Dir die Mühe machst, einen alten Thread zu suchen, die möglicherweise eine konträre Meinungsäußerung darstellst, gibt Dir das nicht die Berechtigung, jemanden infrage zu stellen.
    Aber Du ziehst ja einen Software-Wechsel in Betracht wegen einer nun zum zweiten Mal nicht eingebauten Funktion... ;(

    • Offizieller Beitrag

    Nun ja, am 17.08.12 warst Du noch anderer Meinung (Thread "Scheidung in 2011") und das entsprach auch der amtlichen Anleitung:

    Bei den, Deiner Meinung nach, unterschiedlichen Auskünften, habe ich sachlich keine Änderung hinzuzufügen, weil es sich nämlich um vollkommen unterschiedliche Sachverhalte handelt.


    Wer es nachlesen möchte, hier auch verlinkt: Scheidung in 2011


    In dem dort geschilderten Fall geht es nämlich um einen Fall, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung in dem fraglichen Veranlagungsjahr (2011) nicht gegeben sind, weil die Ehegatten in dem Jahr zu keinem Zeitpunkt zusammenlebend waren (dauernd getrennt lebend seit 2010). Deshalb war in diesem Fall auch eine jeweilige Einzelveranlagung der Personen vorzunehmen.


    Im Gegensatz dazu sind nach Deinen Ausführungen für Dich und Deine (Ex-)Ehefrau im Jahr 2012 die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung noch erfüllt. Ihr habt also die Wahl zwischen der Zusammenveranlagung und der getrennten Veranlagung. Entsprechend sind die vorzunehmenden Eintragungen eben anders.


    Das ist eben das Interessante im Steuerrecht. Nicht jeder auf den ersten Blick gleich aussehende Sachverhalt ist es denn, nach näherem Hinsehen, auch. Genau deshalb fragen wir eben so oft nach und stellen auch Fragen, die, auf den ersten Anschein, für einen steuerlichen Laien nicht nachvollziehbar sind. Und wenn es eben noch so banale Fragen sind.


    Da hast Du wohl recht. Ich könnte zwar schwören, dass keine Warnung kam, kann es aber nicht wiederholen.

    Ich habe mir extra die Mühe gemacht, den Fall in einer Testdatei nachzustellen und habe den Bearbeitungshinweis sofort beim ersten Versuch erhalten. Insofern eben meine Verwunderung, dass hier ein Problem vorliegen soll. Ich habe da eher ein Versehen oder Übersehen auf Deiner Seite vermutet. Nicht mehr und nicht weniger.


    Ich verlange ja keinen Dank dafür, dass ich hier versuche, anderen Usern in meiner Freizeit zu helfen. Aber so eine Reaktion empfinde ich wiederum als befremdlich und kränkend.


  • Du solltest zumindest selbst an Deiner Wortwahl arbeiten. Wir arbeiten hier ehrenamtlich und nur weil Du Dir die Mühe machst, einen alten Thread zu suchen, die möglicherweise eine konträre Meinungsäußerung darstellst, gibt Dir das nicht die Berechtigung, jemanden infrage zu stellen.
    Aber Du ziehst ja einen Software-Wechsel in Betracht wegen einer nun zum zweiten Mal nicht eingebauten Funktion... ;(

    Die Suche nach ähnlichen Fragestellungen halte ich für
    selbstverständlich, sie wird in anderen Foren (vielleicht auch hier)
    immer wieder und zu Recht eingefordert.
    Die Berechtigung meines zitierten Satzes entspringt auch nicht meiner Mühe, einen alten Thread zu suchen, sondern dass dieselbe Person innerhalb eines Jahres zwei gegensätzliche Aussagen gemacht hat, von der die hier gegebene außerdem im Gegensatz zur amtlichen Anleitung steht (worauf geflissentlich keine Eurer beiden Antworten eingeht).
    Wenn er/sie sich nicht die Mühe macht, zu recherchieren, bevor er hier Auskunft gibt, dann nenne ich das eben mangelnde Sorgfalt.


    Ob Ihr hier ehrenamtlich arbeitet, ist für mich nicht unmittelbar ersichtlich - ich befinde mich schließlich in einem offiziellen WISO-Forum (denke ich jedenfalls). Ich hatte es allerdings vermutet. Aber auch wenn es so ist, rechtfertigt das weder den Ton von miwe4 noch die mangelnde Recherche (hier handelt es sich ja nun auch nicht wirklich um ein komplexes Steuerthema).
    Ich hätte jetzt eine Entschuldigung, wenigstens eine Klärung von Missverständnissen erwartet, wie das ja auch zum Thema Warnmeldung von miwe4 kam. Die anderen, ihm nicht genehmen stilistischen Punkte hat er aber lieber ignoriert. Die m.E. falsche fachliche Antwort verteidigt er sogar noch weiter, obwohl seine Auffassung der amtlichen Anleitung widerspricht. Stattdessen ist er nun der Gekränkte. Dies alles vermag meine Meinung über ihn nicht zu verbessern.


    Nun ja, werden Thread liest, der kann sich ja selber ein Bild machen, ob Ton und Inhalt von miwe4 angemessen sind.

    • Offizieller Beitrag

    Du meinst also, ich soll eine bewusst falsche Steuererklärung (in diesem Fall per ELSTER) abgeben, die ich dann in einem extra dafür angelegten weil sonst überflüssigen postalischen Begleitschreiben wieder korrigiere?
    Und Du nennst das ein "Problem" (Deine Anführungszeichen)?


    Ich nenne das ein PROBLEM und einen ernsthaften Mangel des Programms, zudem es sich ja keineswegs um einen abwegigen Einzelfall handelt. Über die Zeit, die ich brauchte, den Fehler zu finden, will ich gar nicht reden. Zum Glück habe ich das Fehlen der Daten bemerkt, bevor ich gespeichert oder gar abgeschickt hatte, da auch keine Warnung kam


    Ich kann mich nicht beherrschen, das zu kommentieren.


    Wenn Sie Ihre Steuererklärungen für das Jahr 2012 ausfüllen, dann machen Sie all Ihre Angaben wahreitsgemäß genau so, wie Sie im Jahr 2012 zutreffend waren.
    Die Geburt eines Kindes im Jahr 2013 wird nicht aufgeführt, Ihre Versicherungsaufwendungen für 2013 werden nicht aufgeführt, Ihre Werbungskosten für 2013 nicht, ein Arbeitsplatzwechsel und auch die Lohnerhöhung im Jahr 2013 gehört nicht in die Einkommensteuerveranlagung 2013- genauso ist es mit dem Datum der Rechtskraft Ihrer Scheidung.


    Im Jahr 2012 waren Sie nunmal getrennt lebend- das ist kein Mangel (also jedenfalls rein steuerlich betrachtet nicht) sondern eine Tatsache. Und rein steuerlich ist jedes Veranlagungsjahr für sich allein zu betrachten.


    Das Einzige, was auch bei einer Änderung nach dem 31.12.2012 tatsächlich trotzdem in die Steuererklägung eintragen, das ist ein möglicherweise geänderter Wohnort.
    Was Sie über die erforderlichen Daten hinaus gerne dem Finanzamt mitteilen möchten, das können Sie auf einem alternativen Begleitschreiben tun.



    Das war nun mein fachlich passender und sorgfältig erläuterter Kommentar.

  • Ton hin oder her, zurück zur Ausgangsfrage:
    Der Support von Buhl bestätigte die hier von den Moderatoren gemachten Aussagen.


    Problem ist allerdings, das Finanzamt bestätigt meine Auffassung!


    Auch die Sachbearbeiterin
    kam auf die Idee, die Information handschriftlich einzutragen, was bei
    ELSTER-Abgabe ja ein bisschen schwierig ist, bzw. in einem Anschreiben
    klarzustellen.


    So werde ich dann dank WISO eine falsche Erklärung
    abgeben müssen, die ich dann in einem sonst nicht notwendigen Anschreiben
    berichtigen muß.


    Bin begeistert.