Zweitwohnungssteuer Rückerstattung?

  • Guten Tag,


    vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen?!


    Folgender Sachverhalt:


    Ich bezahle seit Anfang 2008 Zweitwohnungssteuer bei der Stadt Fürth.


    Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung vom 16.07.2008 das Bayerische Kommunalabgabengesetz geändert, so dass Menschen, die im vorletzten Jahr bevor die Steuerpflicht entstanden ist, positive Einkünfte von 25.000 Euro hatten, zur Zweitwohnungsteuer nicht veranlagt werden. (Das gilt ab 1.1.2009 -
    link )


    Was bei mir zutrifft. Natürlich wurde ich diesbezüglich nicht informiert. Und habe immer schön weiter bezahlt.


    Nun meine Frage, kann ich die Steuer rückwirkend erstattet bekommen, oder nur für das Jahr 2013?


    Vielen Dank vorab, bin über jeden Rat dankbar ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe es ebenso wie Hermann.


    Abgesehen davon solltest Du selbstverständlich daran denken, die Rückerstattung der Kosten, die Du nach Deinen anderen Posts ja im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemacht hast, dem FA anzuzeigen.