Eingabe Verluste aus Vermietung

  • Hallo allerseits,


    da ein Teil meines Hauses leerstand würde ich es gerne in der Steuererklärung als Verlust angeben wollen, weiß aber nicht wo ich es in der Software eingeben kann.
    Unter Immobilien-->Vermietete Objekte--> Mieten und sonstige Einnahmen kann ich nur die Einnahmen eingeben, aber keine Ausgaben...


    Danke schon mal für die Hilfe :)


    Gruß
    Riva

  • Moin ...


    Du befindest Dich in der Maske " Vermietete Objekte ".


    Meine Maske befindet sich unter " Selbstgenutzte Objekte - auch bei teilweiser Vermietung ".


    Da Du selbst schreibst:


    da ein Teil meines Hauses leerstand


    gehe ich davon aus, dass der andere Teil von Dir bewohnt wird.


    Oder ist es ein komplett vermietetes Haus, indem 1 Wohnung leerstand ?


    Was sind das für Verluste ?


    Keine Miete ... keine Miete eintragen ...
    Erhaltungsaufwendungen oder Betriebskosten ... Werbunskosten ...


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Tag,


    sorry dass ich es nicht detailiert erklärt hatte ?( , jetzt aber...Es handelt sich um ein Haus mit einer Einliegerwohnung welches komplett vermietet wird. Die Einliegerwohnung war vermietet, das Haus aber nicht. Da ich 2 Monate lang keinen Mieter für das Haus finden konnte, möchte ich die mir entgangenen Mieteinnahmen als Verlust absetzen. Ich konnte aber keine Maske finden wo ich es eintragen könnte.


    Danke für die Rückmeldungen
    Gruß
    Riva :)

    • Offizieller Beitrag

    Da ich 2 Monate lang keinen Mieter für das Haus finden konnte, möchte ich die mir entgangenen Mieteinnahmen als Verlust absetzen. Ich konnte aber keine Maske finden wo ich es eintragen könnte.


    Diese Maske wirst Du auch nicht finden, weil es sie nicht gibt.


    Du kannst aber evtl. die anteiligen Werbungskosten geltend machen, vorausgesetzt, es liegen Nachweise vor, die eine Absicht der Vermietung belegen (Zeitungsannoncen usw.).

    • Offizieller Beitrag

    Man kann keine entgangenen Einnahmen steuerlich absetzen. Das ist das unternehmerische Risiko.


    Einnahmen abzüglich Ausgaben (Werbungskosten) = Einkünfte (ggf. negativ).