Entgangene Mieteinnahmen

  • Hallo,


    wer kann mir helfen? Ich habe eine Doppelhaushälfte, die ich bis 07.2001 selbst bewohnt habe. Ab 05.2001 habe ich jedoch einen Mieter gesucht, weil ich selbst umgezogen bin. Ab 10.2001 habe ich dann einen Mieter gefunden und habe beim Finanzamt entgangene Mieteinnahme für 07.2001 bis 10.2001 angesetzt, die diese aber nicht anerkannt haben. Ist die Streichung vom Finanzamt ok? Ich habe nämlich beim Focus gelesen, daß man die entgangene Mieteinnahme absetzen kann, habe aber leider kein entsprechendes Aktenzeichen...

  • Also die entgangenen Mieteinnahmen können nicht als Ausgaben (Werbungskosten) angesetzt werden. (Es sei denn, Du hättest sie gleichzeitig auch als Einnahmen angesetzt. ;-))
    Die laufenden Kosten für die Wohnung (Grundsteuer etc.) können hingegen als Werbungskosten für 07.2001 bis 10.2001 angesetzt werden, wenn hier die Wohnung zur Vermietung bereitstand.
    Gruß
    Andre