Umsatzsteuer

  • Hallo ich habe ein dringende Frage mit der Bitte um Hilfe.


    Ich habe im Jahr 2012 eine hohe Summe an Umsatzsteuer für das Jahr 2011 an das FA abgeführt. Im Jahr 2012 habe ich keinerlei Einnahmen und Ausgaben wg. Elternzeit. Kann ich diese Ausgaben in irgendeiner Art und Weise noch geltend machen.
    Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Ja.


    Ich gehe davon aus, dass Sie den Betrieb aufgrund der Elternzeit nicht aufgegeben haben, sondern ihn ruhen lassen (?).


    Dann müssen Sie sogar einen entsprechenden Jahresabschluss erstellen- in den als EÜRechner auf die gezahlte Umsatzsteuer gehört. Sie erzielen dadurch negative Einkünfte, die mit anderen Einkünften verrechnet werden.