Reverse-Charge / Google Adwords und Umsatzsteuervoranmeldung

  • Hallo Zusammen,


    ich verstehe leider nicht, wie mit meinem Adwords-Rechnungen von Google umgehen soll. (Hinterlegte UID, also keine Ausgewiesene MwSt.)


    Ich verwende das Programm "Umsatz" um meine Voranmeldung vorzubereiten. Ich habe nun die Rechnung von Google (100€ Netto) gebucht wie eine andere Rechnung auch, sprich 100€ + 19€ Umsatzsteuer.


    Umsatz weist diese dann auch als Abziehbare Vorsteuer aus. Jetzt muss ich ja eigentlich nurnoch dem FA gegenüber deklarieren, dass ich die 19€ zu zahlen habe und alles wäre gut - so dachte ich.


    Nur, in welches Feld muss dieser Wert? Es handelt sich nach meinem Verständnis ja um "Sonstige Leistungen", welche ich aber in dieser Richtung nicht finden kann.


    Wenn ich das als "Steuerpflichtige innergemeintschaftliche Erwerbe" mit 19% Eintrage, dann bekomme ich immer eine Fehlermeldung:



    Sie haben keine Vorsteuer zu den innergemeinschaftlichen Erwerben erfasst.



    Und nun weiß ich weder, wo ich die Vorsteuer zu den innergemeinschaftlichen Erwerben angeben sollte, noch ist das nach meinem verständnis ein Erwerb.



    Kann mir das jemand erklären, damit ich meine Vorsteueranmeldung noch vom dem 10. fertig bekomme?



    vielen Dank



    akterjung

  • Hallo Zusammen,


    leider hat sich ja bisher keine Antwort dazu gefunden. Heute muss ja leider die Voranmeldung raus, wie soll ich das denn nun machen? Erstmal falsch abschicken und später korrigieren, wenn ich weiß wie es geht?


    viele Grüße


    akterjung

  • Hallo Zusammen,


    da sich ja leider niemand gefunden hat, der meine Frage beantworten konnte, heute aber Abgabe-Termin war habe ich weiter gesucht und die Lösung gefunden.


    Hier steht erstmal, wie es mit dem normalen Formular geht:


    http://shopmunity.com/index.php?t=4



    Wenn man dann unter "Darstellung / Formular Ansicht" sich das Formular ansieht, kann man die potentiell verdächtigen Felder ausmachen.


    • Die Umsatzsteuer für Google gehört nicht in die normal Deklarierte Umsatzsteuer rein.
    • Haken setzen bei "Ausgeführte Umsätze, für die der Leistungsemfänger die Steuer Schuldet setzen
    • Bei "Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmens" Nettobetrag und selbst errechnete Umsatzsteuer eintragen
    • Häkchen bei "Weitere Vorsteuerbeträge"
    • Dann die selbstberechnete Umsatzsteuer bei "Vorsteuerbeträge im Sinne des §13b Absatz 1 UStG

    viele Grüße


    akterjung

    • Offizieller Beitrag

    Tut mir leid, ich sehe diese Frage erst jetzt.
    Das ist ein normaler Umsatz für den der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, dazu gibt es ein Konto, das da heißt "Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19% Umsatzsteuer, 19% Vorsteuer.


    Ihre Umsatzsteuervoranmeldung sollten Sie entsprechend berichtigen.