Doppelte Haushaltsführung: Kauf Eigentumswohnung

  • Hallo!


    Im rahmen der doppelten haushaltsführung habe ich 2012 eine Eigentumswohung angeschafft, die ich steuerlich geltend gemacht habe. Das ist auch problemlos anerkannt worden, allerdings hat das FA bei der Abschreibung einen Anteil für Grund und Boden abgezogen (ca. 11 % der Gesamt-Anschaffungskosten), da Aufwendungen für Grund und Boden nicht abschreibungsfähig seien. Das ist mir ganz neu und auch im "Steuer-Sparbuch" gibt es dazu keinen Hinweis. Googles hat mir in dem Fall auch nicht weitergeholfen. Weiß jemand von Euch dazu mehr?


    Ich wundere mich auch deswegen, weil wir an unserem Erstwohnsitz eine Einliegerwohung vermieten. Da hat man seinerzeit aus den Anschaffungskosten für die Afa auch keine Aufwendungen für Grund und Boden herausgerechnet.


    Herzlichen Dank für jeden Hinweis!

  • Moin ...


    Das ist so alt, wie es Häuser gibt ...


    Im Google gibt es dazu satt Hinweise ...


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Das ist mir ganz neu und auch im "Steuer-Sparbuch" gibt es dazu keinen Hinweis.

    Selbstverständlich gibt es den. Sogar im Rahmen der Eingaben zur AfA-Berechnung blendet es einen förmlich.


    Googles hat mir in dem Fall auch nicht weitergeholfen.

    Was ich nun wirklich nicht glauben kann. Dazu genügt übrigens auch schon ein Blick in den Kaufvertrag, in dem in 99,9999% der Fälle auch entsprechende Auteilungsmaßstäbe und insbesondere Größenanteile genannt sind.


    Ich wundere mich auch deswegen, weil wir an unserem Erstwohnsitz eine Einliegerwohung vermieten. Da hat man seinerzeit aus den Anschaffungskosten für die Afa auch keine Aufwendungen für Grund und Boden herausgerechnet.

    Nur, wenn Du etwas falsch erklärt hast oder die etwa übersehen haben. Was man eigentlich aufklären sollte. Im Prinzip begehst Du mit jeder neuen Einkommensteuererklärung (Abschnittsbesteuerung) eine fortgesetzte Steuerverkürzung.