Hallo!
Im rahmen der doppelten haushaltsführung habe ich 2012 eine Eigentumswohung angeschafft, die ich steuerlich geltend gemacht habe. Das ist auch problemlos anerkannt worden, allerdings hat das FA bei der Abschreibung einen Anteil für Grund und Boden abgezogen (ca. 11 % der Gesamt-Anschaffungskosten), da Aufwendungen für Grund und Boden nicht abschreibungsfähig seien. Das ist mir ganz neu und auch im "Steuer-Sparbuch" gibt es dazu keinen Hinweis. Googles hat mir in dem Fall auch nicht weitergeholfen. Weiß jemand von Euch dazu mehr?
Ich wundere mich auch deswegen, weil wir an unserem Erstwohnsitz eine Einliegerwohung vermieten. Da hat man seinerzeit aus den Anschaffungskosten für die Afa auch keine Aufwendungen für Grund und Boden herausgerechnet.
Herzlichen Dank für jeden Hinweis!