Software berechnet ungewöhnlich hohe Nachzahlung !!!! Kann das sein ????

  • Hallo,


    hier erst mal unsere Daten aus der Bescheinigung 2012:


    Mann: Steuerklasse 3
    3 Bruttolohn: 67.000.-
    4 Lohnsteuer: 11.170.-
    5 Soli: 614.-
    6 Kirchenst. Ev. BW: 1005.-
    22 AG Rentenvers. 6540.-
    23 AN Rentenvers. 6540.-
    24 Steuerfr. Zusch. KV+PV 3213.-
    27 AN-Beiträge zur AV: 1.001.-


    Private KV+PV:
    31 bzw 42 Beiträge KV (Basis): 4350.-
    32 bzw 43 Beiträge Pflegepflichtvers. 248.-
    35 bzw 45 Beiträge über Basisabs. 1.830.-



    Frau: Steuerklasse 5
    3 Bruttolohn: 26.460.-
    4 Lohnsteuer: 6770.-
    5 Soli: 327.-
    17 Steuerfr. AG-Leistungen 1002.-
    20 Steuerfr. Verpflegungsz. 354.-
    22 AG Rentenvers. 2593-
    23 AN Rentenvers. 2593.-
    24 Steuerfr. Zusch. KV+PV 3213.-
    25 AN-Beiträge zur KV 2170.-
    26 AN-Beiträge zur PV 324.-
    27 AN-Beiträge zur AV 397.-


    Meine Frau war in den ersten 3 Monaten 2012 Arbeitslos und
    bekam 3305.- ALG 1.
    Den Rest des Jahres hat Sie als Leiharbeiter durchgängig gearbeitet.


    Wir haben bereits für meine Frau Fahrtkosten (für den Hin- und Rückweg)
    je Arbeitstag (22kmX0,30EURx174 Tage) angegeben und auch für die 174
    Arbeitstage die Verpflegungspauschale von 6 EUR/Arbeitstag.


    Die Software sagt dass uns nun eine horrende Nachzahlung erwartet,
    die ich mir nicht erklären kann !!!! (ca. 1.300 EUR)


    Kann mir hier mal ein Spezialist erklären warum das so ist???
    Oder ob das überhaupt sein kann???




    Grüsse+vielen Dank schon im Voraus !!!
    Stekoma

    • Offizieller Beitrag

    Das kann Dir ein Spezialist erklären. Die nennen sich Steuerberater, arbeiten aber selten in öffentlichen Foren. Einer der Hintergründe dafür ist, dass die nötige Würdigung der Gesamtumstände Deines Steuerfalls dazu führen würde, dass Du die sprichwörtlichen Hosen runterlassen müsstest. Noch weiter, als Du es eh schon getan hast.
    Abgesehen davon kann, darf und will dieses Forum nicht einzelne Steuerfälle prüfen. Der Aufwand wäre schlicht zu hoch.


    Zur Eingangsfrage: ja, kann sein. Kommt aber drauf an... ;)

    • Offizieller Beitrag

    Vermutlich lässt sich das mit den Einkünften erklären, die unter Prpgressionsvorbehalt stehen (ALG 1).


    Diese sind zwar selbst nicht steuerpflichtig, erhöhen aber regelmäßig den Steuersatz der übrigen Einkünfte.