Umbuchung des FA in 2013 bei Ust-Erklärung 2009 berücksichtigen?

  • Hallo,


    Von einer Est-Erstattung in 2013 hat das Finanzamt einen Teil umgebucht auf Umsatzsteuer 2009. Kann ich diesen Betrag bei der Ust.-Erklärung 2009 , an der ich gerade sitze, als Vorauszahlung berücksichtigen.


    Gruß Maik

    • Offizieller Beitrag

    Das FA wird ja wohl wahrscheinlich auf eine bestehende USt-Schuld 2009, aus Schätzungsbescheid etc., umgebucht haben. Da ist dann nichts mehr mit Vorauszahlungen. Die USt-Erklärung wird dann ja nur noch als Einspruchsbegründung abgegeben und es erfolgt ggf. eine berichtigte Steuerabrechnung.


    Ansonsten solltest Du etwas mehr Infos zum Sachverhalt liefern.

    • Offizieller Beitrag

    Einkommensteuerlich sind die Umsatzsteuerzahlungen Betriebsausgaben.


    Umsatzsteuerlich sind es keine Vorauszahlung, die in das Vorauszahlungssoll 2012 oder 2013 gehören!

    • Offizieller Beitrag

    Einkommensteuerlich sind die Umsatzsteuerzahlungen Betriebsausgaben.

    Ergänzend zu sagen: Natürlich im Jahr der Verausgabung/Vereechnung.


    Umsatzsteuerlich sind es keine Vorauszahlung, die in das Vorauszahlungssoll 2012 oder 2013 gehören!

    Er fragt wegen der wohl noch zu erstellenden USt-Jahreserklärung für 2009, bei der sie es in der Tat wären, wenn diese noch nicht abgegeben wäre und auch noch kein Bescheid in der Welt wäre. Was aber nach der oben angehängten Verrechnungsmitteilung m.E. nicht sein kann. (s.u.).


    Einen Schätzungsbescheid oder ähnliches gab es noch nicht.

    Da sagt Deine Umbuchungsmitteilung aber etwas anderes. Denn steht Umbuchung auf Umsatzsteuer 2008, 2009 und 2010. Wäre das Vorauszahlungssoll, dann stünde da Umsatzsteuer 01/2009, I/2010 o.ä. .


    Und die Umsatzsteuererklärung ist nicht erst nach Schätzung abzugeben, sondern selbständig innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen. Manch einer, der anderes vermutet, könnte von der Höhe seiner Verspätungszuschläge einen Jahresurlaub einer Durchschnittsperson finanzieren.


    Du solltest m.E. dringend die zeitnahe Hilfe eines Steuerberaters suchen. Du hast m.E. mehr Probleme, als Du dir anscheinend bewusst zu sein scheinst.

    • Offizieller Beitrag

    Gut, dann werde ich sie in 2009 berücksichtigen ...

    ?(
    Du hast aber gelesen, was ich geschrieben habe? Woher soll denn Deines Erachtens die Umsatzsteuerschuld für 2008, 2009 und 2010 stammen, wenn nicht aus einem Umsatzsteuerbescheid bzw. einer Umsatzsteuerabrechnung?


    Noch einmal, wären es Steuerrückstände aus Voranmeldungszeiträumen, dann stünde dort auch der jeweilige Voranmeldungszeitraum genau bezeichnet.



    ... und muss jetzt nur sehen wie ich das einkommenssteuertechnisch gebucht bekomme.

    Aber bitte in der EÜR 2013. Und bei steuerlichen Sachverhalten vom 21.01.2013 spricht das auch nicht gerade für laufende und ordentliche Aufzeichnungen wie eigentlich gefordert (und erst recht bei USt-Pflicht zwingend erforderlich).