Hallo!
Ich bin mir bei folgendem Sachverhalt nicht ganz sicher: Ich habe einen neuen Laptop und einige Tage später noch eine neue Maus sowie eine externe Festplatte für ihn gekauft. Kann oder muss ich das alles addieren und zu einem abzuschreibenden Wirtschaftsgut zusammenfassen und in das Anlagenverzeichnis übernehmen oder werden die Zubehörteile extra gehandhabt? Die müssten ja vermutlich trotz des geringen Wertes abgeschriebene werden weil sie nicht eigenständig nutzbar sind?
danke sehr und viele Grüße,
tm