Gewerbliche, selbständige Tätigkeit als Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz

  • Hallo ich bin neu hier im Forum.


    Ich muss jetzt zwischen den Feiertagen meine Steuererklärung erstellen, was bisher kein Problem war. 8)


    Seit 2012 habe ich aber ein Zusatzeinkommen als Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz und damit verbunden auch entsprechende Kosten.


    Jetzt muss ich wohl erst einmal ein paar Fragen klären, bevor ich mit der Steuererklärung loslegen kann: ?(


    - Wo gebe ich in WISO Steuer diese Kosten bzw. Einnahmen ein ?


    - Gibt es eine Grenze wie viel man monatlich steuerfrei dazu verdienen darf ?


    - Wie regelt man das mit dem Fahrzeug, wenn man es sowohl für den Weg zur Arbeit als Nichtselbständiger, als auch privat und für das Gewerbe nutzt ?


    Könnt ihr mir ein paar Tipps dazu geben ? :rolleyes:

    • Offizieller Beitrag

    - Wo gebe ich in WISO Steuer diese Kosten bzw. Einnahmen ein ?

    Am Einfachsten geht es mit dem Modul EÜR.
    Die EÜR wird dann der jeweilgen Einkunftsart zugeordnet.

    - Gibt es eine Grenze wie viel man monatlich steuerfrei dazu verdienen darf ?

    Grundsätzlich nicht.

    - Wie regelt man das mit dem Fahrzeug, wenn man es sowohl für den Weg zur Arbeit als Nichtselbständiger, als auch privat und für das Gewerbe nutzt ?

    Private Fahrten können Sie als Privateinlage mit 0,30€ als Betriebsausgabe erfassen. Eine genaue Aufzeichnung ist Voraussetzung.

    Könnt ihr mir ein paar Tipps dazu geben ?

    Eigentlich finde ich, man sollte sich nicht erst zum Steuererklärungstermin Gedanken machen, wenn man ein Gewerbe betreibt/selbstständig tätig ist.
    Sind sie Freiberufler oder Gewerbetreibender?
    Sind Sie bereits beim FA/der Gemeinde angemeldet?
    Wenn zuviele grundlegende Infos fehlen, würde ich Ihnen fürs erste Mal zu einem Steuerberater raten.

    • Offizieller Beitrag

    Wo gebe ich in WISO Steuer diese Kosten bzw. Einnahmen ein ?

    Am Einfachsten geht es mit dem Modul EÜR.

    Aber nur, wenn der TE nicht tatsächlich das Programm WISO Steuer hat, denn das unterstützt ausschließlich Arbeitnehmereinkünfte. Für Deinen Tipp sollte er also das Programm WISO Steuer-Sparbuch haben, in dessen Unterforum er hier auch gepostet hat.


    Wenn zuviele grundlegende Infos fehlen, würde ich Ihnen fürs erste Mal zu einem Steuerberater raten.

    Das sehe ich ebenso.

  • Vielen Dank schon mal für die Antworten.


    Sind sie Freiberufler oder Gewerbetreibender?


    Ich bin Angestellter und habe zusätzlich ein kleines Gewerbe.



    Sind Sie bereits beim FA/der Gemeinde angemeldet?


    Ja das kleine Gewerbe habe ich Anfang 2012 bei der Gemeinde angemeldet.
    Das kleine Gewerbe ist ja bis zu einem Einkommen von € 17.500.- von der Umsatzsteuer befreit.

  • Die Grenze nach § 19 UStG ist nicht das Einkommen (das gibt es im Umsatzsteuerrecht nicht), sondern die Umsätze! Dies sind die von den Kunden vereinnahmten Entgelte für die erbrachten Leistungen, ist also viel schneller erreicht als das "Einkommen".


    Die EÜR muss übrigens elektronisch eingereicht werden mittels qualifizierter Signatur (kann über Elster.de kostenlos beantragt werden). Als Programm gibt es hier mehrere Varianten. Buhl bietet im Sparbuch eine für diese Zwecke ausreichende EÜR mit an, über die auch der elektronische Versand erfolgen kann. Sonst gibt es die auch eigenständig zu kaufende EÜR, ist aber - da gewerbliche Einkünfte auch in der Einkommensteuererklärung übernommen werden müssen - nicht unbedingt zu empfehlen.