Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 als Grenzgänger

  • Hallo,


    ich habe eine Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 als Grenzgänger in der Schweiz.
    Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber ... die Beiträge werden von mir bezahlt.


    Wo trage ich die Beiträge in der Steuer-Software (t@x 2014) ein.

    • Offizieller Beitrag

    ich habe eine Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 als Grenzgänger in der Schweiz.

    Was soll die denn noch einmal berücksichtigt werden, wenn sie schon steuerfrei belassen worden ist? Ein schweizer AG zahlt für Dich in einen deutschen Pensionsfonds etc.? ?(


    Wo trage ich die Beiträge in der Steuer-Software (t@x 2014) ein.

    Falsches Forum, aber in t@x2014 im t@x-Forum sollte eine ähnliche Antwort kommen.

  • Hmmmh ...


    ... wir ( meine Frau ) haben auch solch eine LV. Die letzten Jahre zahlen wir allerdings selbst ..


    Die hat jahrelang mein Steuerberater und dann auch ich wie angegeben eingetragen.


    Ist nie eine " Fehlermeldung " vom Finanzamt gekommen ...


    Jetzt wurde ich gerade stutzig ...


    Ich nehm sie mal aus der Berechnung raus ... mal sehen was passiert.


    - 108.-- €uro


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Hallo zusammen,


    ich würde dieses Thema gerne noch einmal aufgreifen. Ich bin Grenzgänger in die Schweiz (Arbeitsort Schweiz, Wohnort Deutschland) und habe im Jahr 2014 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen. Da der schweizer Arbeitgeber keine Entgeltumwandlung durchführt, führe ich die Beiträge selber an die Versicherung ab.


    Jetzt zu meiner Frage: wie trage ich das im Programm wiso Steuer-Sparbuch 2015 korrekt ein? Egal ob ich es unter Rentenversicherung mit Kapitalwahlrcht oder Lebensversicherung mit Kapitalwahlrecht eintrage, habe ich keinen positiven Effekt auf die Steuern. Dort wird es bei den übrigen Vorsorgeaufwendungen gem. § 10 Abs. 4 EStG aufgeführt, wo der Maximalbetrag max. 1900 € beträgt, welches bereits durch die Krankenversicherung vollständig "aufgefressen" wird. Unter Ermittlung der Altersvorsorgebeiträge gem. § 10 Abs. 3 EStG tauchen nur AG und AN Anteile auf zur gesetzlichen RV.


    Kann jemand helfen?
    Viele Grüsse
    pedffm

  • Hallo zusammen,


    genau das Problem habe ich auch.

    Ich bin Grenzgänger in die Schweiz (Arbeitsort Schweiz, Wohnort Deutschland) und habe im Dezember 2012 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen. Da der schweizer Arbeitgeber keine Entgeltumwandlung durchführt, führe ich die Beiträge selber an die Versicherung ab.


    Jetzt zu meiner (gleichen) Frage: Wie trage ich das im Programm WISO Steuer-Sparbuch 2013/2014/2015 korrekt ein? Egal ob ich es unter Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht oder Lebensversicherung mit Kapitalwahlrecht eintrage, habe ich keinen positiven Effekt auf die Steuern.


    Kann Jemand helfen?
    Viele Grüsse
    Kentischer