Minijob

  • Hallo zusammen,


    ich bin sehr froh, dass es dieses Forum gibt, denn ich habe mich 2013 selbständig gemacht und stehe vor, besser gesagt in meiner ersten Steuererklärung mit WISO Steuer 2014.


    Ich hatte neben meiner Selbständigkeit einen 450€ Job (für 2 Monate. Danach habe ich das Arbeitsverhältnis aufgelöst bzw, arbeite dem Arbeitgeber ab 2014 nur noch auf Rechnung zu). Ich habe noch keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten und rechne auch nicht damit eine zu bekommen, denn es ist ja ein 450€-Job.


    Meine Frage: Muss ich den 450 € Job überhaupt in der Steuererklärung angeben? Ich dachte nicht, weil ich doch dafür ohnehin keine Lohnsteuer zahlen muss, oder? Jetzt habe ich aber gesehen, dass es das Feld "Minijob" unter "Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten etc." gibt und bin etwas verwirrt.


    Falls das zur Klärung beiträgt: Ich habe bisher nur eine Monatsabrechnung erhalten, auf der die 450€ Nettoverdienst sowie ein SV/AG-Anteil von 126 € vermerkt sind.


    Danke für eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    laut Auskunft meines Steuerberaters muss ein 450 €-Job in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden.

    Wenn für diesen auch tatsächlich seitens des Arbeitgebers die Pauschalversteuerung durchgeführt worden ist. Das sollte sich eigentlich aus dem Arbeitsvertrag bzw. der Lohnabrechnung ergeben.


    Vor allem sind im Falle eines echten Jobs aber auch Angaben zu Zeile 10 der Seite 1 Anlage Vorsorgeaufwand zu machen.



    Geringfügiger Job , Minijob bis 450 Eur - Elsterforum