Geringfügig Beschäftigten in sozialversicherungspfl. Beschäftig. umwandeln

  • Ja natürlich, möchte man in ursprünglich richtigen Abrechnungen nicht nochmal eingreifen; ich hatte dort nur einen Hinweis erhofft, was nicht "passend" ist; sonst scheint die Erstellung der Bescheinigung nicht möglich zu sein ;(

  • ... ich suche eigentlich nach einer Lösung, um den Mitarbeiter nicht neu an- und abmelden zu müssen.


    Die Abrechnungen, die falsch sind, wenn ich den Mitarbeiter ab- und neu anmelde, betreffen lediglich immer die fehlenden Einträge von Lohn bzw. Gehalt.


    Weiter oben wurde ja beschrieben, dass man eben genau NICHT neu ab- und anmelden muss. Ich weiß halt nur nicht, wie das klappen soll, damit man auch die Lohnsteueranmeldung bekommt.


    Gruß
    Gisela

    • Offizieller Beitrag

    Hallo G.L.1964,


    des Rätsels Lösung ist evtl. einfacher als gedacht: Wenn ich einen Gleitzonenmitarbeiter mit den in Post #16 genannten Abrechnungsvorgaben für einen Monat des Jahres 2016 mit dem Maximalwert von EUR 850,00 durchrechne, bekomme ich keine Steuerabgaben angezeigt, weil der Mitarbeiter schlicht keine zu zahlen hat. Er liegt mit seinem Verdienst unter der Grenze. Und da unser Programm keine Null-Lohnsteuerbescheinigung erstellen kann, erhält dieser Mitarbeiter auch keine.


    Sie können das im Fenster der Erfassung prüfen: Schauen Sie sich einmal die Spalte "Summe '16" an und darin die Zeile "Abrechnung > Gesamt Steuer". Darin dürfte eigentlich nur der Steuerbetrag aus der geringfügigen Beschäftigung im März stehen. Und für Minijobber wird ebenfalls keine Lohnsteuerbescheinigung erstellt. Ergo: Keine Lohnsteuerbescheinigung für den Mitarbeiter, weder aus dem einen noch aus dem anderen Zeitraum. Nur wenn in den Monaten seit April einschließlich fiskale Abgaben vorhanden sind, müsste auch eine Bescheinigung erstellt werden.


    Und noch ein letzter Hinweis: Es ist natürlich sehr löblich, wenn Sie Ihre Anfrage mit vielen Screenshots dokumentieren. Ich würde Sie jedoch bitten, künftig zumindest die Namen der in den Screenshots genannten Personen unkenntlich zu machen. Wer das unbedingt will, könnte bereits aus den Angaben in den Bildschirmfotos Rückschlüsse auf die Identität der Personen ziehen, und das wäre schon aus datenschutzrechtlichen Gründen kritisch. Deshalb: Gerne auch in Zukunft viele erläuternde Screenshots, aber bitte jene personenbezogenen Angaben schwärzen, die zur Lösung des Sachverhalts nicht zwingend erforderlich sind.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Hallo Herr Diel,


    *leider* befürchte ich, dass die Lösung doch in einem anderen Bereich zu suchen ist....


    M. W. müssen auch für geringfügige Beschäftigungen - sofern sie nicht pauschalbesteuert, sondern nach den individuellen Steuermerkmalen abgerechnet werden - Lohnsteuerbescheinigungen erstellt werden. Auch für Beschäftigungen innerhalb der Gleitzone wird eine Bescheinigung erstellt; dort ist u. a. dann der Bruttoarbeitslohn eingetragen, nur das Feld 4 (einbehaltene Lohnsteuer von 3.) wird dann ggf. nicht befüllt.


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo Hr. Diel,


    es ist leider wirklich nicht so einfach, denn der Mitarbeiter hat Steuern bezahlt, da er ab September 2016 mit einem höheren Gehalt arbeitete.


    An was könnte es jetzt noch liegen?



    Gruß
    Gisela Lanzl

    • Offizieller Beitrag

    Hallo G.L.1964,


    ja, in der Tat, ich hatte nicht sorgfältig genug gelesen, Asche auf mein Haupt. In Ihrem Post #12 hatten Sie ja schon auf das im Lauf des Jahres erhöhte Gehalt hingewiesen. Das hatte ich jedoch in meinem letzten Post noch nicht berücksichtigt.


    Ich habe noch einmal etwas tiefer gegraben und bin in unseren Datenbanken auf einen zumindest ähnlich gelagerten Fall aus dem Januar gestoßen. In dem Fall haben wir die entsprechende Datensicherung unseren Entwicklern zukommen lassen, aktuell steht eine abschließende Antwort jedoch noch aus. Sie können uns helfen, die Ursache schneller zu bestimmen, indem Sie uns eine Sicherung Ihrer Daten zukommen lassen. Wir könnten dann die beiden Fälle vergleichen und aufgrund möglicher Ähnlichkeiten, sofern es welche gibt, vielleicht schneller eine Lösung finden.


    Wenn Sie uns helfen möchten, lassen Sie uns bitte über die Seite https://www.buhl.de/schreiben_sie_uns.html ein Ticket zukommen und hängen Ihre Datensicherung an. Beschreiben Sie noch einmal kurz den Sachverhalt. Gerne können Sie auch auf diesen Thread verweisen. Wir prüfen dann die entsprechenden Daten. Es ist sicherlich einfacher, anhand Ihrer konkreten Daten direkt im Programm und nicht über den Umweg von Forumsposts und Screenshots, so hilfreich das auch oft an anderer Stelle sein mag, der Ursache auf die Spur zu kommen.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Hallo Herr Diel,


    das würde ich ja gerne tun, nur leider kann ich meine Datei mit der Datensicherung nicht anhängen, da diese für Ihr Übermittlungsportal zu groß ist (241 MB, auch als ZIP-Datei sind es immer noch 241 MB). Ich müsste Ihnen die Datensicherung somit auf CD zusenden, was mir ehrlich gesagt zu umständlich ist.


    Aktuell gibt es also wirklich nur die Möglichkeit, den Mitarbeiter rückwirkend ab- und wieder anzumelden?


    Gruß
    Gisela Lanzl

    • Offizieller Beitrag

    Hallo G.L.1964,


    also erstmal grundsätzlich: 240 MB packt unser Ticketportal. Was zu Unterbrechungen beim Upload führen kann, sind Timeouts, bspw. durch Ihren Provider, wenn das Hochladen zu lange dauert o.ä. Beim Sichern der Daten über "Datei > Datensicherung > Bereitstellen" können Sie auch den Grad der Komprimierung einstellen, also wie stark Ihre Datensicherung gepackt werden soll. Insofern empfehle ich, dort einmal die "Hohe Komprimierung" auszuwählen und eine neue Sicherung als Anhang zum Ticket zu erstellen. Die Option der Zusendung einer CD bleibt natürlich weiterhin bestehen.


    Die Zusendung Ihrer Daten halte ich weiterhin für eine sinnvolle Idee. Ohne eine genaue Prüfung kann ich Ihnen nicht sagen, ob und welche Alternativen zu einer rückwirkenden Anmeldung des Mitarbeiters bestehen. Sie können selbstverständlich für sich entscheiden, diesen Weg zu gehen. In dem Fall empfehle ich unbedingt, zuvor noch einmal vom aktuellen Datenstand eine Sicherung anzufertigen.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

    • Offizieller Beitrag

    Hallo G.L.1964,


    das Update Version 17.0.5638 ist online (Neue Version 17.0.5638 ist online, u.a. Übertragung elektronischer Lohnnachweis). Unsere Entwickler haben auch noch eine Anpassung im Bereich der Lohnsteuerbescheinigungen vorgenommen: Unter sehr engen Voraussetzungen wurden Lohnsteuerbescheinigungen bei einem Wechsel von einem Minijob zu einem regulären Beschäftigungsverhältnis nicht korrekt erstellt. Ob auch auf Ihren Fall die Voraussetzungen zutreffen, kann ich nicht sagen. Sie können aber gerne nach der Installation des Updates die Erstellung der Lohnsteuerbescheinigungen noch einmal prüfen.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel