Direktzuordnung zu Alt-Eigentümer möglich?

  • Folgender Fall: habe für eine WEG eine Ausgabe zu buchen, die einem Alt-Eigentümer zuzuordnen ist. Die Buchung selbst geht ganz normal (Kto. sonstige Kosten mit Direktzuordnung) und auch den Alt-Eigentümer kann ich auswählen. Eine probeweise erstellte Hausgeldabrechnung scheitert aber, da für den Abrechnungszeitraum dieser Alt-Eigentümer ja kein tatsächlicher Eigentümer mehr ist. Das ist für sich genommen ja auch logisch.


    Kann ich dieses Problem im HV 2014 lösen?

  • Unter Abrechung > Hausgeldabrechnung > alle Eigentümer auswählen >> dann bekommst du die Zahlen auch für den Alt-Eigentümer.


    Der Alt-Eigentümer ist nur zur Zahlung gegenüber der WEG verpflichtet, wenn er zum Zeitpunkt der Eigentümerversammlung noch im Grundbuch eingetragen ist, ansonste erhält der Neu-Eigentümer die Hausgeldabrechnung für das ganze Jahr.
    Als HV bist du nicht verpflichtet 2 Abrechnungen zu erstellen, da die Kostenaufteilung gem. Kaufvertrag unter den Eigentümern von diesen erledigt werden. Zahlungspflichtig = der Eigentümer, der bei der Beschlussfassung im Grundbuch eingetragen ist.
    Der Alt-Eigentümer haftet gegenüber der WEG nur für seine Hausgeldvorauszahlungen gem. Wirtschaftsplan.

  • Unter Abrechung > Hausgeldabrechnung > alle Eigentümer auswählen >> dann bekommst du die Zahlen auch für den Alt-Eigentümer.

    Leider nein. Wenn ich alle Eigentümer auswähle, dann kommt eine Abrechnung nur für die Eigentümer die im Abrechnungszeitraum auch tatsächlich Eigentümer waren. Wenn ich nur den Alt-Eigentümer selektiere bekomme ich die Fehlermeldung: "Kritischer Fehler: Keiner der ausgewählten Eigentümer besaß eine Einheit im Abrechnungszeitraum des Gebäudes!"


    Ich werde mal etwas anderes ausprobieren: im Gebäude eine weitere, nicht real existierende "Pseudo-Wohnung" anlegen, bei sämtlichen Umlageschlüssel den Wohnungsanteil mit "0" hinterlegen und diese Wohnung dem Alt-Eigentümer zuordnen. In der Theorie sollte das doch funktionieren...


    Und nur nebenbei zur Erläuterung: dass der Alt-Eigentümer diese Kosten auch übernimmt wurde im Vorfeld bereits geklärt und mit ihm vereinbart. Es handelt sich um die Spätfolgen eines Schadens, der noch zu dessen Zeiten verursacht worden war.

  • Bei mir funktioniert das. Abrechnung: 1.1.2013 - 31.12.2013



    Hausgeldabrechnung:


    Abrechnungszeitrauzm der WEG Abrechnung


    Abrechnung für alle Eigentümer


    Alt-Eigentümer bis 28.02.2013
    Neu- Eigentümer ab 1.3.2013

  • Hallo Cowgirl,
    in Deinem Beispiel ist der Alt-Eigentümer noch in den ersten beiden Monaten des Abrechnungszeitraums auch der tatsächliche Eigentümer! Bei mir ist das leider nicht der Fall - der Alt-Eigentümer ist im gesamten Abrechnungszeitraum kein tatsächlicher Eigentümer mehr gewesen.

  • EDIT:
    Ich glaube ich mache mir selbst das Leben schwer ;)
    1. Ausgabe ohne Zuordnung zu einem Eigentümer buchen
    2. Rechnung an den Alt-Eigentümer manuell = außerhalb des HV 2014 schreiben
    3. Zahlungseingang als Ausgaberückzahlung buchen
    So wärs wohl am einfachsten..