Objektiv ohne Kamera abschreiben?

  • Hallo,


    ich habe ein Problem ...
    Und zwar war ich vor meiner hauptberuflichen Selbständigkeit - mit einer Pause von einem Jahr dazwischen - bereits 3 Jahre als Kleinunternehmer nebenberuflich selbständig.
    Während dieser nebenberuflichen Tätigkeit habe ich eine Kamera sowie Objektive angeschafft und diese bei der Einkommensteuererklärung bei der EÜR einfach als Ausgaben angegeben. Normalerweise hätten sie - wie ich inzwischen weiß - als ein Anlagengut zusammen mit der Kamera über 7 Jahre abgeschrieben werden müssen, aber das Finanzamt hatte sich damals nicht beschwert und so war ich davon ausgegangen, dass ich alles richtig gemacht habe ...
    Nun habe ich wieder ein Objektiv gekauft (über 1000€ netto) und festgestellt, dass ich es gemeinsam mit einer dazugehörigen Kamera abschreiben müsste.
    Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich jetzt am besten vorgehen muss? Ich will ja nichts falsch machen ...
    Ein befreundeter Steuerberater sagte mir, dass ich das Objektiv einfach eigenständig über 7 Jahre abschreiben solle, da die Kamera ja schon abgeschrieben ist. Ginge das so einfach???


    Danke euch für eure Hilfe schon mal! :S

    • Offizieller Beitrag

    Ein befreundeter Steuerberater sagte mir, dass ich das Objektiv einfach eigenständig über 7 Jahre abschreiben solle, da die Kamera ja schon abgeschrieben ist.

    Dann würde ich ihm das so glauben.

  • Naja, er sagt halt, dass das Finanzamt wohl nicht weiter nachhaken wird, da es sich mit meiner Einnahmen-/Ausgabenliste (EÜR) damals zufrieden gegeben hat.
    Aber vielleicht wäre es doch besser da mal anzurufen, wobei ich allerdings Schiss vor dem Aufwand habe, der folgen könnte ...
    Überall sonst wird halt explizit darauf hingewiesen, dass man Objektive nicht ohne Kamera abschreiben kann. :huh:
    Und mit meinem Notebook ist es dasselbe - wenn ich eine externe Festplatte kaufe, kann ich diese auch keinem Computer zuordnen.
    Kann man die vorhandene Kamera und das vorhanden Notebook noch nachträglich als Anlagengut mit aufnehmen ohne dass es sich irgendwie steuerlich auswirkt?


    Und noch eine Frage zur Zuordnung des Objektivs:
    Wäre bei Art des Anlagenguts die Nr. 220 - "Maschinengebundene Werkzeuge" richtig? Und bei der Kategorie der Abschreibung Nr. 4830 "Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude)"?