Software

  • Hallo Mitglieder,


    ich bin derzeit dabei mich erstmal als zweites Standbein sellbständigkeit zu gehen, da ich immer gute Erfahrung mit Wieso Sparbuch machen konnte möchte ich hier anfragen ob jemand mir von Wiso eine Software empfehlen kann, der mir bei meiner Abeit für die Sellbständigkeit einwenig hilft.


    Ich nehme die Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch da ich im ersten Jahr wohl schätzungsweise 4000 € umsetzten werde Wobei der Schuh doch drückt den ich werde bei den Großhändler Umsatzsteuer zahlen und die Transpotkosten hab ich ja auch noch zu tragen und kann die nicht durch die Regelung geltend machen :( .

  • Bei der Kleinunternehmerregelung würde ich zunächst die in WISO Steuersparbuch eibgebaute EÜR belassen. Später, wenn eine USt-Erklärung zu machen ist, käme das Programm EÜR + Kasse in Frage.
    Ich benutze die Sparbuch-EÜR schon seit Jahren - die USt-Erklärung mache ich eben manuell, die VAs kommen aus dem Programm.
    Solange keine USt-Erklärung erforderlich ist, sind die gezahlten Vorsteuern Aufwand im Rahmen der EÜR und mindern damit den zu versteuernden Ertrag.

    • Offizieller Beitrag

    Ich benutze die Sparbuch-EÜR schon seit Jahren - die USt-Erklärung mache ich eben manuell, die VAs kommen aus dem Programm.

    Die Jahreserklärungen kommen natürlich ebebfalls aus dem Programm. Nur, dass dieses Formaular USt-Jahreserklärung zwangsläufig erst mit der Programmversion des Folgejahres vorhanden ist, die dann ebenfalls käuflich erworben werden muss.


    Solange keine USt-Erklärung erforderlich ist, sind die gezahlten Vorsteuern Aufwand im Rahmen der EÜR und mindern damit den zu versteuernden Ertrag.

    Und was soll sich daran mit einer USt-Pflicht wegen Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ändern? Es gelten die allgemeinen Grundsätze für die Erstellung der EÜR.

  • Ganz einfach:
    im Rahmen der Kleinunternehmerregelung werden die Kosten brutto unter der jeweiligen Aufwandsposition ausgewiesen, sonst netto und gesondert Vorsteuer.
    Also z.B. Rechnung über Büromaterial € 100 + € 19 USt
    als Kleinunternehmer Ausweis Büromaterial € 119, als UST-pflichtiger € 100 + abziehbare Vorsteuer € 19

    • Offizieller Beitrag

    Deshalb bleiben 119€ Betriebsausgabe aber 119€ Betriebsausgabe. Daran ändert die Ergänzung auch nichts. Wie das jetzt bezeichnet ist, kann ihm doch vollkommen gleichgültig sein.


    Es ging einzig und allein um diese Aussage:

    Solange keine USt-Erklärung erforderlich ist, sind die gezahlten Vorsteuern Aufwand im Rahmen der EÜR und mindern damit den zu versteuernden Ertrag.

    Und diese ist, so wie sie da steht, einfach falsch.