Steuerberatungskosten

  • Habe 2013 ziemlich hohe Steuerberatungskosten ( fast 2000,00 € ) wegen der Hausübergabe an die Kinder.
    Kann ich diese bei der Einkommensteuererklärung ansetzten. Wenn ja: wieviel und wo unter welcher Rubrik.
    Wäre Dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.
    Sitze nämlich gerade an der Steuererklärung 2013


    Gruß bernd1951 ?(

    • Offizieller Beitrag

    Kosten der Steuerberatung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge sind nach aktueller Rechslage m.E. gar nicht zu berücksichtigen, da diese nicht einkunftsbezogen entstanden sind.