Kosten für Steuersoftware mehrere Jahre

  • Hallo!


    Ich habe Ende 2016 angefangen meine Stuererklärungen ab 2013 durchzuarbeiten bzw. zu erledigen. Dafür habe ich mir Ende 2016 die entsprechenden Versionen von WISO gekauft. Die Kosten für Steuersoftware sind ja absetzbar. Trage ich sie dann bei dem entsprechenden Jahr ein, oder kann/muss ich diese Kosten dann alle 2016 angeben?
    Und wenn ja; macht das Sinn? Oder wird dann nur der einfache Posten anerkannt?


    Ganz liebe Grüße,
    Dana

  • Die Kosten für Steuersoftware sind ja absetzbar.

    ??? Da solltest du noch einmal genau nachlesen. Gilt nämlich durchaus nicht so absolut wie du das hier schreibst.

  • Hallo!


    Erstmal danke für die Antwort.
    Also soweit ich das gefunden habe, sind sie bei Werbungskosten unter Steuerberatungskosten mit absetzbar. Macht natürlich nur Sinn wenn man bei den Werbungskosten die 1000€ überschreitet, aber da bin ich locker drüber. Dort steht, dass bis zu 100€ die Kosten komplett abgesetzt werden dürfen, darüber hinaus max. 50% bei Steuersoftware aufgrund der auch privaten Nutzung.
    Wenn du andere Informationen hast, lass mich gern daran teilhaben! :)


    Liebe Grüße,
    Dana

  • Dort steht

    wo ist dort?


    Davon abgesehen, dies ist die "Kleinbetragsregel", die ist richtig. Aber du hast ganz absolut behauptet, dass die Kosten abziehbar seien und dem habe ich widersprochen. Denn auch dein Nachsatz ist so nicht richtig, es sind nur die Kosten absetzbar, die auf die einzelnen Einkünfte entfallen (also V+V, N, G etc.) entfallen. Alles, was für den Mantelbogen, Sonderausgaben, aussergewöhnliche Aufwendungen etc entfällt, ist nicht absetzbar! Und das musst du unter Umständen nachweisen.


    Aber wenn es "nur" die Kosten für das Steuersparbuch sind, die sind absetzbar, da unter der 100 €-Grenze.


    Ansonsten siehe Antwort von miwe4

    • Offizieller Beitrag

    Zu deiner Frage: da für jedes Jahr eine gesonderte Version notwendig ist, musst du die Kosten verteilen auf die Jahre.

    ?(

  • @nesciens: Genau das meinte ich ja, da ich ohnehin unter der 100€ Grenze liege mit den Kosten, dass sie absetzbar sind. Entschuldige, wenn ich mich zu allgemein ausgedrückt habe, das war nicht meine Absicht.
    "Dort" ist auf verschiedenen Seiten die Google mir ausgespuckt hat; sprich: Focus Finanzen, Lohnsteuer-kompakt, kann-man-das-absetzen etc.


    miwe4: Vielen Dank, so hatte ich mir das auch gedacht, dass es im Anschaffungsjahr alles abzusetzen ist, eben aufgrund des Abflussprinzips. Ich war mir nur nicht sicher ob das auch für die Steuersoftware für die entsprechenden Jahre gilt.


    Dankesehr für eure Antworten! Da bin ich wieder etwas schlauer geworden :D


    Lieeb Grüße,
    Dana

  • Ich habe meine Software für 2016 am 03.01.2017 gekauft. Kann ich diese für das Steuerjahr 2016 absetzten oder erst 2017?


    Wenn ich nun z.B. 2017 nochmals eine Software für 2017 kaufe, kann ich dann beide für das Steuerjahr 2017 absetzten?

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich diese für das Steuerjahr 2016 absetzten oder erst 2017?

    2017.

    Wenn ich nun z.B. 2017 nochmals eine Software für 2017 kaufe, kann ich dann beide für das Steuerjahr 2017 absetzten?

    Ja.

    • Offizieller Beitrag

    Das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG sollte ja bekannt sein und ist ggf. auch über die erweiterte Forumssuche nachzulesen.