Wie wird Laptop in Betriebsvermögen überführt und wie erfolgt die entsprechende Verbuchung?

  • Hallo zusammen,


    ich stehe momentan vor dem Problem, dass ich trotz Recherche nicht sicher bin, wie mein bisher privat genutzter Laptop in das Betriebsvermögen "überführt" werden kann (Wert, Verbuchung). Ich habe bereits sämtliche Suchmaschinen bemüht, bin jedoch leider noch zu keinem Ergebnis gekommen. Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn mir hier jemand dabei helfen könnte, ein bisschen Licht ins Dunkel zu bekommen ;)


    Zunächst einmal die Fakten:
    1. Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit: 07.09.2013
    2. Anschaffung Laptop im Januar 2013
    3. Kaufpreis des Laptops 504,19 EUR netto / 599,99 EUR brutto
    4. Kaufpreis wurde bei Händler in 12 Raten gezahlt, letzte Rate in 02/2014


    Ich würde den Laptop gern gem. Variante 1 (GJ's bis 2007 / ab 2010) klassisch über die Nutzungsdauer von drei Jahren abschreiben. Das entspräche dann einem Abschreibungsbetrag in Höhe von 168,06 EUR p.a. Da ich den Laptop jedoch bereits im Januar 2013 angeschafft habe und erst ab September 2013 für betriebliche Zwecke genutzt habe, muss ich doch hier irgendwie von einem Restwert ausgehen, d.h. ich kann doch nicht für 2013 den vollen Abschreibungsbetrag in Höhe von 168,06 EUR ansetzen, oder :?: Ich meine, aus § 7 Abs. 1 des EStG auch derartiges heraus zu lesen, bin mir da jedoch nicht sicher....


    Dann kommt noch erschwerend hinzu, dass der Laptop in 12 Raten abgezahlt wurde und ich zugebenermaßen auch nicht genau weiß, wie Ratenzahlungen in WISO Mein Büro verbucht werden können...


    Ich würde mich wahnsinnig freuen, wenn mir jemand in diesen Dingen schon einen gewaltigen Schritt voraus ist und mir ein bissl unter die Arme greifen könnte :whistling:


    Vielen Dank schon mal an dieser Stelle!!!


    LG, NicoleMAY

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich würde ich so vorgehen:
    1. Ermittle den Wert des Laptops. Im Januar gekauft, im September ist er also 8 Monate alt. Netto 505 € über 3 Jahre abgeschrieben ergibt eine jährliche Abschreibung iHv 168 €. Davon 8/12 sind ca. 112 €, die Du vom Anschaffungspreis abziehst. Ergibt 393 €
    2. Überführe den Laptop ins Betriebsvermögen: Buchung ist eine einfache Privateinlage zugunsten von Büroausstattung o.ä.
    3. Schreibe die Mühle, die Du mit 393 € ins Betriebsvermögen aufgenommen hast, über drei Jahre ab, ergibt eine Abschreibung von 131 € im Jahr.


    Man könnte vielleicht auch nur die Restnutzungsdauer ansetzen, aber die Diskussion mit dem FA kostet mehr als es bringen würde.
    Die Ratenzahlung hat damit erstmal nichts zu tun. Wenn Du den Laptop im ganzen ins Unternehmen einbringst und die Raten weiter privat bezahlst, dann ist ja trotzdem der Gesamtwert per Privateinlage ins Unternehmen gekommen.

    • Offizieller Beitrag

    1. Ermittle den Wert des Laptops. Im Januar gekauft, im September ist er also 8 Monate alt. Netto 505 € über 3 Jahre abgeschrieben ergibt eine jährliche Abschreibung iHv 168 €. Davon 8/12 sind ca. 112 €, die Du vom Anschaffungspreis abziehst. Ergibt 393 €

    Zum einen würde ich als Anschaffungskosten und Ausgangswert den Kaufpreis (brutto) nehmen, da ja im Privatvermögen, ohne Möglichkeit des Vorsteuerabzugs, angeschafft. Zum anderen muss er sich auf Probleme bezüglich 100%iger betrieblicher Nutzung einstellen, wenn er nicht nachweislich noch ein zweites Laptop im Privatvermögen sein Eigen nennen kann. Etwaige Zinszahlungen (nicht Tilgungsraten) sollten nach Einlage ins Unternehmensvermögen durchaus im Verhältnis der privaten/betrieblichen Nutzung im Rahmen der Betriebsausgaben abziehbar sein.

    • Offizieller Beitrag

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    Hallo hier... nicht böse sein, aber...


    Ich nutze mein Laptop zum Beispiel ausschließlich bertieblich. Privates Tüddelü wie Fratzenbuchen oder so mache ich ausschließlich über mein Handy, das wiederum einen hohe Privatnutzungsanteil hat.


    Außerdem hätte ich mal gern folgenden Frage: warum haben Sie sich im Januar ein Laptop gekauft? Wie entstand das Datum 7.9.?
    Haben Sie die Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit länger geplant und von vorneherein das Laptop zu dem Zwecke erworben?
    Stichwort vorweggenommene Betriebsausgaben.


    Wenn nicht: warum machen Sie aus dem Laptop kein GWG, schreiben so über 5 Jahre ab und verschenken weniger private Abschreibung?


    Fragen über Fragen, jetzt war es wohl doch mehr als nur eine :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo hier... nicht böse sein, aber...

    nöööö :D


    Ich nutze mein Laptop zum Beispiel ausschließlich bertieblich. Privates Tüddelü wie Fratzenbuchen oder so mache ich ausschließlich über mein Handy, das wiederum einen hohe Privatnutzungsanteil hat.

    Das bedeutet aber nicht, dass das FA nicht nachfragt und nähere Begründungen haben möchte. Was ich eben als Problem meinte. So ein Teil ist ja fast schon Haushaltsstandard. Da kann dann auch durchaus mal jemand näher auf installierte Programme etc. schauen. Im Falle einer Prüfung ist das ganz schnell einmal passiert. Da braucht ein Prüfer noch nicht einmal die Privatsphäre zu verletzten. Geeignete Aufzeichnungen über Nutzungsumfang führt keiner. Nur ein Gerät im Haushalt spricht zumindest für widerlegbare Vermutung der privaten Mitnutzung. Ein Blick in den Programmordner und vieles ist klarer zu sehen. Wie gesagt, nur als Hinweis gedacht, damit bei Rückfragen seitens des FA niemand sagt, warum ihn da niemand darauf hinweise.

  • Hallo zusammen,


    vielen lieben Dank für eure Antworten!!


    Ich habe den Laptop seinerzeit zunächst einmal für den privaten Gebrauch angeschafft, nutze ihn aber nunmehr tatsächlich und ausschließlich für betriebliche Zwecke. Haben auch noch einen "großen" PC sowie ein Tablet im Haushalt, also das sollte dann hoffentlich im Falle einer Überprüfung ausreichend sein...
    Zum Datum 07.09.2013 kann ich sagen, dass an diesem Tag einfach alle Voraussetzungen für die betriebliche Tätigkeit geschaffen waren. Klar habe ich diese im Vorfeld lange geplant, allerdings nicht früh genug, als dass ich den Laptop als vorweggenommene Betriebsausgabe geltend machen könnte :whistling:


    Hinsichtlich der Abschreibung werde ich wie unten empfohlen vorgehen, das klingt einleuchtend. Die Raten-/Zinszahlungen lasse ich "außen vor".


    Danke für die Hilfe!!


    LG, NicoleMAY