Überprüfung des Steuereinbehalts bei Kapitalerträgen

  • Bei dem Steuereinbehalt für Kapitalerträge setzt das Programm bei mir automatisch eine Überprüfung fest. Der Steuervorteil beträgt jedoch nur 86 cents. Das ist mir nicht genug, um gegenüber dem Finanzamt auf das Bankgeheimnis zu verzichten. Kann man dem Programm einen Schwellwert beibringen, bis zu dem der Antrag auf Überprüfung unterbleiben soll? Oder hilft nur die manuelle Auswahl von "Die Kapitalerträge werden gar nicht eingegeben" unter "Zinsen und andere Kapitalerträge"? Leider werden dann die Daten für Kapitalerträge ganz gelöscht, wodurch der Vergleich mit den Vorjahren nicht mehr möglich ist...

    • Offizieller Beitrag

    Bei dem Steuereinbehalt für Kapitalerträge setzt das Programm bei mir automatisch eine Überprüfung fest. Der Steuervorteil beträgt jedoch nur 86 cents. Das ist mir nicht genug, um gegenüber dem Finanzamt auf das Bankgeheimnis zu verzichten.

    Nun ja, weiß nicht, ob es so etwas gibt. Wenn z.B. Freistellungsaufträge erteilt wurde, meldet die Bank das dem FA. Was ich hier eher als Verzichtsgrund ansehe ist die Frage, ob es sich da lohnt, dafür von allen Banken die Bescheinigungen einzutreiben bzw. darauf zu warten.


    Kann man dem Programm einen Schwellwert beibringen, bis zu dem der Antrag auf Überprüfung unterbleiben soll?

    Nein.


    Oder hilft nur die manuelle Auswahl von "Die Kapitalerträge werden gar nicht eingegeben" unter "Zinsen und andere Kapitalerträge"? Leider werden dann die Daten für Kapitalerträge ganz gelöscht

    Das kann man nicht verhindern.


    Leider werden dann die Daten für Kapitalerträge ganz gelöscht, wodurch der Vergleich mit den Vorjahren nicht mehr möglich ist...

    Der Vergleich bezieht sich doch auf die abgegebenen Steuererklärungen. Wenn Du die Anlage KAP nicht abgeben willst, kann die auch nicht im Vergleich auftauchen.


  • Das Bankgeheimnis ist in § 30a AO garantiert. Es ist zwar richtig, dass die Ausnutzungshöhe der Freistellungsaufträge gemeldet wird, jedoch muss sie sowieso immer auch auf der Anlage KAP angegeben werden (Zeile 15).


    Was ich hier eher als Verzichtsgrund ansehe ist die Frage, ob es sich da lohnt, dafür von allen Banken die Bescheinigungen einzutreiben bzw. darauf zu warten.


    Das sehr viel wesentlichere Problem ist, dass das Finanzamt natürlich Rückschlüsse aus den Angaben bei den Kapitalerträgen zieht, wenn man auf das Bankgeheimnis verzichtet. Es schnüffelt dann dann gerne rum, auch wenn man überhaupt nichts Illegales getan hat. Auf das Bankgeheimnis zu verzichten, macht bei Bagatellerstattungen also überhaupt keinen Sinn. Man muss nur Anlagen haben, die erst bei Ablauf die Zinsen für mehrere Jahre mit einem Schlag auszahlen (z.B. zweijährige Finanzierungsschätze). Dann können die Kapitalerträge plötzlich vom einen aufs andere Jahr sprunghaft ansteigen. Das Finanzamt vermutet dann gerne ins Blaue hinein, dass Schwarzgeldeinkünfte erzielt und angelegt wurden. Sowas will man doch nicht wegen 1 EUR Steuervorteil riskieren. Was das Finanzamt nicht weiß, macht es nicht heiß.


    Der Vergleich bezieht sich doch auf die abgegebenen Steuererklärungen. Wenn Du die Anlage KAP nicht abgeben willst, kann die auch nicht im Vergleich auftauchen.


    In zweierlei Hinsicht unzutreffend:


    1. Ich möchte und muss die Anlage KAP abgeben, Stichwort "Übrige Kapitalerträge" (funktioniert auch prima).


    2. Der Vergleich bezieht sich NICHT auf die abgegebenen Steuererklärungen, sondern auf alle Kapitalerträge, egal ob erklärt oder nicht. In den Vorjahren hatte ich auch alle Kapitalerträge erfasst, ohne dass es einen Vorteil ergab; entsprechend entschied das Programm, sie nicht in der Anlage KAP zu erklären. Im Jahresvergleich stehen aber definitiv ALLE Erträge dieser Vorjahre drin.


    Ich sehe nur einen Workaround: Vor der Abgabe "Die Kapitalerträge werden gar nicht eingegeben" auswählen und nach der Abgabe wieder auf "vollständig eingegeben" umstellen, mit neuer Eingabe der Daten.


    Meines Erachtens sollte das Programm den Nutzer zwischen Bankgeheimnis und Steuervorteil auswählen zu lassen, so dass solche Workarounds überflüssig werden. Nicht immer ist es klug, jeden noch so geringen Steuervorteil auszunutzen.

    • Offizieller Beitrag

    1. Ich möchte und muss die Anlage KAP abgeben, Stichwort "Übrige Kapitalerträge" (funktioniert auch prima).

    Das hattest Du bisher nicht erwähnt und meine Glaskugel ist eingestaubt. :whistling:


    2. Der Vergleich bezieht sich NICHT auf die abgegebenen Steuererklärungen, sondern auf alle Kapitalerträge, egal ob erklärt oder nicht.

    Wir reden hier aneinander vorbei.


    Im Jahresvergleich stehen aber definitiv ALLE Erträge dieser Vorjahre drin.

    Bitte hör auf zu Schreien.


    Meines Erachtens sollte das Programm den Nutzer zwischen Bankgeheimnis und Steuervorteil auswählen zu lassen

    Das Programm ist dazu da, dem unbedarften Anwender zu helfen, eine korrekte und vollständige Steuererklärung zu erstellen.