Hallo da meine Frau ein Kleingewerbe angemeldet hat (Näharbeiten) frage ich mich ob und wenn ja wie man ihre gearbeiteten Stunden absetzen kann
Denkbar wäre ja auch einen Teil der Arbeit von dritte Personen erledigen zu lassen, wäre das erlaubt und könnte man deren Lohn angeben
Danke für eure Hilfe
Ulrich
Arbeitslohn beim Kleingewerbe?
- banditdogge
- Erledigt
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da meine Frau ein Kleingewerbe angemeldet hat (Näharbeiten) frage ich mich ob und wenn ja wie man ihre gearbeiteten Stunden absetzen kann
Gar nicht. Was bei der Einnahmenüberschussrechnung (Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben) unter dem Strich übrig bleibt, ist ihr Gewinn.
Denkbar wäre ja auch einen Teil der Arbeit von dritte Personen erledigen zu lassen, wäre das erlaubt und könnte man deren Lohn angeben
Das ist doch wieder etwas ganz anderes und hat mit der ersten Frage doch gar nichts zu tun. Sie hat dann ggf. noch lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen, mit eventuellen Zusatzkosten, zu beachten.
Ihr solltet Euch vielleicht wirklich mal steuerlich von einem Profi vor Ort beraten lassen.
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Danke für die schnelle Antwort
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Nicht nur die Sozialversicherung für den Angestellten, auch für den Arbeitgeber führt die Einstellung eines Arbeitnehmers zur hauptberuflichen Selbstständigkeit (anstelle der nebenberuflichen). Das erfordert eine Sozialversicherung als Selbstständige.