hallo,
im Bereich der Optimierung bei der Steuersoftware wird die Möglichkeit genannt, Studiengebühren für Kinder als besondere Ausbildungskosten steuerlich getend zu machen.Nur wo soll das eingetragen werden???
Habe bis jetzt nichts gefunden.
2.Kind studiert Dual (Azubi und Studium zeitgleich). Kann ich zumindest die Fahrtkosten zur Privatuni und Lerngruppe geltend machen? Studiengebühren werden von der Firma übernomen. Übernommene Haftpflichtversicherung kann erst 2014 beim Kind geltend gemacht werden?
Studiengebühren Kinder
- engelinchen1958
- Erledigt
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im Bereich der Optimierung bei der Steuersoftware wird die Möglichkeit genannt, Studiengebühren für Kinder als besondere Ausbildungskosten steuerlich getend zu machen.
Wo?
Die Kosten sind mit den kindebezogenen Freibeträgen bzw. dem Kindergeld abgegolten; ggf. kann noch § 33a Absatz 2 EStG in Frage kommen. Wurde aber auch schon mehrfach hier im Forum, bei ähnlicher Fragestellung, beantwortet.
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Hallo egelinchen1958,
wenn ich den Trick den du meinst gefunden habe, dann ist das der "Ausbildungskosten Kind: Wer zahlt ist egal". Dort steht allerdings, dass Kosten für Bücher, Arbeitsmaterialien oder Studiengebühren bei der Steuererklärung des Kindes abgezogen werden können. Nicht in deiner eigenen Steuererklärung. -
Diesen Tipp habe ich auch gelesen und bei meiner Suche nach weiteren Infos hier gelandet.
Wie mache ich denn eine Steuererklärung für mein Kind? Geht das mit dem gleichen WISO-Programm? -
Wie mache ich denn eine Steuererklärung für mein Kind? Geht das mit dem gleichen WISO-Programm?
Natürlich.
Einfach eine neue Datei erstellen. -