Hallo zusammen,
Angenommen es wurden ca. 600 Eur an Telekommunikationskosten für ein Kalenderjahr eingereicht (Internet, Telefon, Handy, Anschaffungskosten).
Davon wurden % als Werbungskosten geltend gemacht. Dass Finanzamt frägt nach einer Bescheinigung des ARbeitgebers dass Erreichbar sein müsste.
Der Job wurde mittlerweile gewechselt.
Muss "mann" (oder Frau) hier explizit eine Bescheinigung nachreichen - ich komm da eh nicht mehr dran...
Grüße und danke
Nick