Abschreibung eines Notebooks als Fortbildungskosten

  • Hallo,


    ich habe mir für mein Masterstudium ein Notebook gekauft, was ich nahezu ausschließlich für das Studium nutze und dementsprechend gerne in der Steuererklärung ansetzen möchte.
    Meiner Meinung nach müsst ich das Notebook unter Fortbildungskosten -> Arbeitsmittel angeben. Gegenüber den allgemeinen Arbeitsmitteln habe ich hier aber keine Möglichkeit weitere Daten, wie Kaufdatum und Nutzungsdauer, anzugeben, um mir die Abschreibungen verteilt auf die 3 Jahre Nutzungsdauer ausrechnen zulassen. Ist es richtig, dass ich mir in diesem Fall den Abschreibungsverlauf selbst ausrechnen und auch die entsprechende Anlage für das Finanzamt selbst erzeugen muss? Oder übersehe ich nur einfach irgendeinen weiteren Menüpunkt?


    Vielen Dank vorab schon mal für eure Hilfe,
    Michael

  • Wird angegeben unter: Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten und Ersatzleistungen > Ausgaben zu Löhnen und Gehältern > Arbeitsmittel > Anschaffungen


    Nutzungsdauer und Abschreibung wird entsprechend des Anschuffungszeitpunktes automatisch ermittelt und bei Datenübernahme auch in die Folgejahre übertragen.


    P.S. 50% berufliche Nutzung hat mein FA übrigens ohne zu murren anerkannt.

  • Auch die unbeschränkt absetzbaren Kosten der Fortbildung/des Studiums sind unter Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten und Ersatzleistungen > Ausgaben zu Löhnen und Gehältern zu erfassen. Grundsätzlich basiert eine steuerliche Anerkennung dieser Kosten auf der Annahme des FA, dass der Fortbildungsmaßnahme ein zukünftig höheres steuerpflichtiges Entgelt folgt. Anschaffungen in diesem Zusammenhang sind demzufolge auch in diesem Rahmen ansetzbar und m.E. nur an dieser Stelle einzutragen.


    Auch ich absolviere neben meiner nichtselbstständigen Tätigkeit noch ein Masterstudium, mein Bescheid ist seit der letzten Woche da und demzufolge kann ich nur bestätigen, dass das so funktioniert.
    Eine 100%ige Nutzung ist ggf. dem FA gegenüber glaubhaft zu machen. Mir glaubt mein FA das nicht und aus diesem Grund setze ich solche Anschaffungen auch nur zu 50% an.

    • Offizieller Beitrag

    Auch die unbeschränkt absetzbaren Kosten der Fortbildung/des Studiums sind unter Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten und Ersatzleistungen > Ausgaben zu Löhnen und Gehältern zu erfassen.

    In dem Bereich befinden wir uns auch. Allerdings will der TE, und ich würde es ebenfalls so machen, das für dasd Studium angeschaffte Notebook auch in diesem Bereich eintragen. Denn wenn das so nicht vorgesehen sein sollte, dann fragt man sich doch, warum es hier bei den FB-Kosten auch eine Rubrik für Fachliteratur gibt, die es ebenfalls noch einmal direkt unter "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern" gibt? ?(

  • Danke für die Hinweise.
    Die Betonung liegt hier wirklich auf Fortbildungskosten, da ich zum Zeitpunkt der Anschaffung nicht arbeitstätig war und deswegen befürchtet habe, dass ein "normales" Arbeitsmittel nicht anerkannt wird. Da das Programm unter Fortbildungskosten -> Arbeitsmittel aber keine komfortable Erfassung und Datenübernahme anbietet werde ich wohl einfach den gleichen Weg wie eteog gehen.