Moin!
Die jährliche Abgabe der Steuererklärungen steht ja kurz bevor. Ich stehe nun vor dem Problem, dass ich sowohl die EÜR, die USt-Erklärung und die Gewerbesteuererklärung zu einer GbR abgeben muss (nach der IST-Versteuerung). Diese GbR haben wir Mitte 2013 geschlossen und würden das Thema mit der Abgabe der Steuererklärungen nun endlich begraben.
Anfangs hatte ein Steuerberater für uns die Buchführung und die Voranmeludngen übernommen. Weil wir aber unzufrieden waren haben wir uns von ihm getrennt und es selber in die Hand genommen. Uns ist jetzt bei Überprüfung der Buchungen aufgefallen, dass wir zuviel USt gezahlt haben und uns die natürlich gerne wiederholen würden. Aber wie gehen wir da am besten vor? Die GbR ist geschlossen, insofern können wir die zurückgezahlte Umsatzsteuer nicht als Gewinn in dieses Jahr übernommen.
Sollten wir zuerst die USt-Erklärung abgeben und auf den entsprechenden Bescheid warten und dann entsprechend unsere EÜR einsenden? Oder wäre es besser, alles mit den aktuellen Daten einzusenden und das Finanzamt korrigiert das dann? (Man gibt ja an, wieviel Umsatzsteuer man gezahlt und eingenommen hat, das dürften die also merken).
Bei der Gewerbesteuer ergibt sich dann ja das gleiche Problem, da sich unser Gewinn natürlich erhöhen würde durch eine USt-Rückzahlung. Oder geht man das Thema ganz anders an, weil wir uns aktuell ja in einem anderen Wirtschaftsjahr befinden??
Vielen Dank!