Riester- Rente; zu berücksichtigende Einnahmen

  • Hallo.


    Bei diesem Punkt zeigt das Programm mir einen Fehler an:


    "Ergänzen Sie bitte die Angaben zu den beitragspflichtigen Einnahmen von XXX.


    Nach
    den erfassten Angaben besteht eine unmittelbare Begünstigung für die
    Zulage zur Altersvorsorge. Es wurden jedoch für XXX keine zu
    berücksichtigenden Einnahmen angegeben. Wurden in 2012 keine zu
    berücksichtigenden Einnahmen erzielt, muss der Sockelbeitrag in Höhe von
    60 € eingezahlt worden sein, um die vollen Zulagen zu erhalten."


    Es sieht so aus das ich 2012 Nur Bafög (1 Mal für das Kolleg um Abi nachholen und 1 Mal kurz für ein Studium) bezogen habe und einmal kurz "Hartz 4"


    Dementsprechend sind dies ja Sozialleistungen und keine versteuerbaren Einkommen/Einnahmen oder? Deshalb hab ich auch keinen Lohnsteuerausdruck oder eine Meldung zur Sozialversicherung.


    Soll ich den Fehler lassen oder soll ich hier jetz mein bekommenes Bafög + Hartz 4 angeben?


    Danke!

  • Naja ich zahle doch monatlich etwas in die Riester Sache ein.
    Und das sind mehr als 60 Euro pro Jahr (wenn sich die 60 Euro auf die Riester beziehen).


    Das Programm will aber wissen wie viel Einahmen ich hatte Bafög und Hartz 4 sind aber keine versteuerten Einnahmen sondern Sozialleistungen.
    Ich ging ja zu der Zeit in die Schule (Kolleg) und habe sicherlich nichts eingezahlt in irgend eine Sozialkasse.


    Das einzige was beim Bafög mit drin ist waren damals 60€ Euro Kranken-V und 11€ Pflege-V

  • Hallo Benutzer1811,


    Zulagen erhälst du, wenn du erstens zulageberechtigt bist und zweitens den Mindesteigenbeitrag bezahlst.


    Ich gehe einmal davon aus, dass du mit deinem Riester-Anbieter geklärt hast, ob du 2013 zulageberechtigt bist. Wenn das nicht klar ist, solltest du dich schleunigst an denjenigen wenden, der dir den Riestervertrag vermittelt hat.


    Wenn du zulageberechtigt bist, musst du den Dialog 'Altersvorsorgebeiträge ("Riester-Rente")' einmal abarbeiten. Unter 'Beitragspflichtige Einnahmen' gibt es noch mehr Punkte. Da du in 2012 offenbar keine beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne der deutschen Rentenversicherung hattest, kannst du auch nichts eintragen. Wenn du die Hilfe nutzt, wirst du feststellen, dass du erhaltene Entgeltersatzleistungen in die entsprechende Zeile eintragen musst. Dazu kann auch HARTZ IV gehören. BAFÖG ist keine Entgeltersatzleistung und wird m.E. hier nicht angegeben.


    Alles steht und fällt aber mit der Zulageberechtigung - siehe oben.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Danke für die Antwort!


    Naja der Riestervertrag wurde zum 01.11.07 geschlossen. Es wurde ein monatlicher Betrag vereinbart. Diesen hab ich während meiner Zeit auf dem Kolleg verringern lassen um mehr Bafög über zu haben. Meine Ausgaben waren aber immer so geplant das die monatliche Riesterrate überwiesen werden konnte.


    Also auch während der Zeit in der ich kein Einkommen hatte, also Zeiten des BAfögs bzw. des Hartz 4.


    ".......ob du 2013 zulageberechtigt bist........"


    Die wollen das hier von 2012 wissen. Aber ich sehe schon ja bei Entgeldersatzleistungen muss ich dies eintragen.


    Also unter Einnahmen zählen dann auch sowas wie BAfög und Hartz4. Dachte immer, dass das keine sind.


    Aber muss man ersrmal drauf kommen bei Entgeldersatzleistungen was einzutragen, wenn man denkt dass man damit eigentlich nichts zu tun hat. :)


    Ich versteh bloß nicht wieso das zusammenhängt ob ich etwas in die Riesterkasse einzahle und gleichzeitig arbeite. Kann ja trotzdem dort etwas einzahlen und arbeitslos sein.


    Oder krieg ich dann für 2012 keinen Riesterabschlag weil ich in diesem Zeitraum keine Lohnsteuer gezahlt habe??? ?(



    Danke!

  • Hallo Benutzer1811,


    ich gehe davon aus, dass es um die Steuererklärung für 2013 geht. Dafür werden die Einnahmen in 2012 abgefragt. Da musst du eben das angeben, was du 2012 eingenommen hattest.


    Ich versteh bloß nicht wieso das zusammenhängt ob ich etwas in die Riesterkasse einzahle und gleichzeitig arbeite. Kann ja trotzdem dort etwas einzahlen und arbeitslos sein.


    Das hat nichts miteinander zu tun, hat auch niemand behauptet. Die Abfrage der Einnahmen vom Vorjahr (2012) erfolgt nur für die Berechnung der zustehenden Zulage (für 2013), die übrigens nicht vom Finanzamt ausgezahlt wird, sondern von der ZfA direkt in deinen Riester-Vertrag. Dazu hast du ja bestimmt beim Anbieter einen Zulageantrag gestellt. Bei der Steuer sind die Angaben nur relevant für einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug, wieder bezogen auf das Jahr 2013.


    Oder krieg ich dann für 2012 keinen Riesterabschlag weil ich in diesem Zeitraum keine Lohnsteuer gezahlt habe??? ?(


    Zum Jahr habe ich oben schon etwas geschrieben. Was ist ein 'Riesterabschlag'? Falls du die Zulage meinst, bekommst du die,

    wenn du erstens zulageberechtigt bist und zweitens den Mindesteigenbeitrag bezahlst.


    Ob du 2013 (!) zulageberechtigt bist, kannst nur du klären. Deine Software gibt dir in der Hilfe eine Aufstellung des geförderten Personenkreises.
    Trifft das für dich zu, interessieren die Einnahmen in 2012, um den Mindesteigenbeitrag für 2013 zu ermitteln.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Aha.


    Naja das ist meine erste Einkommenssteuererklärung. Ich wollte die halt nur machen wegen den Werbekosten, weil ich jeden Tag 60 km fahre.


    Das Programm schlägt mir ja dann noch andere Absetzmöglichkeiten vor, die ich mitnehmen wollte. So auch das mit der Riester-Rente.

    Dazu hast du ja bestimmt beim Anbieter einen Zulageantrag gestellt.

    Nein gestellt habe ich nichts. Mein Vertrag läuft bei denen mit meinen monatlichen Einzahlungen seit ich ihn 2007 geschlossen habe.
    Ich habe in 2013 insg. nur 180€ in die Riestersache gezahlt also 12x15. Das hab ich angegeben. Und dafür wollen die dann noch was von 2012 wissen?


    Ich nutze WISO 2014 und mache die Steuererklärung für das Jahr 2013 und beim Punkt Riester wird für 2012 etwas gefragt.
    2013 war ich ja ab April in Arbeit und hatte Einnahmen.


    Ich kann den Punkt ja auch auslassen.


    Aber ich trag da bei Ersatzleistungen einfach mein Hartz 4 ein und gut ist. Wenn es da keinen Punkt gibt wo ich das BAfög angebe,
    kann ich das nicht ändern.


    Zur Not wenn die Fragen haben sollen die mich anrufen :)

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es da keinen Punkt gibt wo ich das BAfög angebe, kann ich das nicht ändern.


    BAFÖG ist keine Entgeltersatzleistung und wird m.E. hier nicht angegeben.

  • Genau so ist es. Das Problem wäre nur: Wenn ich mich jetzt nicht arbeitslos gemeldet hätte wegen Hartz 4 und somit keine Leistungen bekommen hätte (Hab da für 2 Monate Leistungen bekommen), hätte ich auch keine Ersatzleistung eintragen können und das Programm würde mir weiterhin dies als Fehler anzeigen.


    Jedenfalls müsste ich diesen Fehler ignoriren und so abgeben.

  • Hallo Benutzer1811!

    ...hätte ich auch keine Ersatzleistung eintragen können und das Programm würde mir weiterhin dies als Fehler anzeigen.

    Das verstehe ich nicht, wenn du keine Einnahmen hättest, würdest du doch die Frage "Waren in 2012 Einnahmen vorhanden?" mit "Nein" beantworten. Den Fehler gibt es doch nur, weil du die Frage mit "Ja" beantwortest aber keine Einkünfte angibst.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Hallo Benutzer1811!

    Das verstehe ich nicht, wenn du keine Einnahmen hättest, würdest du doch die Frage "Waren in 2012 Einnahmen vorhanden?" mit "Nein" beantworten. Den Fehler gibt es doch nur, weil du die Frage mit "Ja" beantwortest aber keine Einkünfte angibst.


    Viele Grüße
    Rautka

    Das ist ja das Problem wenn ich Nein angebe kommt diese Nachricht:
    "Ergänzen Sie bitte die Angaben zu den beitragspflichtigen Einnahmen von XXX.


    Nach den erfassten Angaben besteht eine unmittelbare Begünstigung für die Zulage zur Altersvorsorge. Es wurden jedoch für XXX keine zu berücksichtigenden Einnahmen angegeben. Wurden in 2012 keine zu berücksichtigenden Einnahmen erzielt, muss der Sockelbeitrag in Höhe von 60 € eingezahlt worden sein, um die vollen Zulagen zu erhalten."



    Das war die Fehlermeldung. Aber ich hab ja jetz bei Ersatzleistungen mein Hartz 4 angegeben und dann war die Meldung weg.
    Hätte ich jetzt z.B. für 2011 die ESt gemacht hätte ich nur Bafög was ich angeben könnte.


    Gruß!