Kinderfreibetrag für Stiefkinder

  • Hallo zusammen,


    folgende Situation bei mir:
    Ich lebe nach einer Scheidung nun mit einer neuer Partnerin zusammen. Diese hat 2 Kinder, deren Vater verstorben ist. Ich selbst habe auch ein Kind, welches aber hauptsächlich bei der Mutter ist. Nun habe ich im Wiso Steuer-Sparbuch die Kinder meiner Partnerin eingetragen und wollte die Kinderfreibeträge auf mich übertragen. Dies konnte ich auch ohne weiteres im Programm angeben.


    Nun kam der Steuerbescheid in dem steht, dass die Übertragung nicht möglich sei, da wir nicht verheiratet sind.


    Jetzt meine Frage. Wenn man für die Übertragung der Kinderfreibeträge von Stiefkindern verheirtatet sein muss, warum prüft das Programm das nicht ab? Oder ist es so, dass man gar nicht verheiratet sein muss für die Übertragung? Macht also das Programm alles richtig?


    Vielen Dank für eure Unterstützung!

  • ja, das habe ich soweit alles eingegeben. Also bei den Kindern steht Stiefkind und das der Vater verstorben ist. Bei mir steht, dass ich nicht verheiratet bin. Insofern hätte ich erwartet, dass zumindest ein Hinweis kommt, wenn man in einem solchen Fall keine Übertragung der Freibeträge vornehmen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Kannst Du mal (bereinigte) Screens anhängen.


    Stiefkinder sind doch rechtlich die leiblichen Kinder des Ehegatten. Seit Ihr nicht verheiratet, dann sind es eben rein rechtlich gar keine Stiefkinder. Du darfst also nur übertragen, wenn der Rechtsbegriff dem Grunde nach auch erfüllt ist.

    Quelle: Kindergeld: Steuerliches Kindergeld mit Praxishinweisen zur Anlage Kind von Ralph Jahn - Google Books

  • Hallo,


    sorry für die späte Antwort. Jetzt habe ich es verstanden und am Ende scheint das Programm ja das zu machen was es soll. Problematisch für mich war nur der Umstand, dass im Alltagsgebrauch für mich das Verständnis von Stiefkind eben eines ist, welches bei mir im Haushalt lebt, aber nicht mein eigenes ist. Daher hatte ich das Kind als Stiefkind definiert. Als logische Schlußfolgerung konnte ich im Programm dann entsprechend den Freibetrag übertragen.


    Allerdings hätte aus meiner Sicht das Programm wenigstens den Hinweis geben sollen, dass ich nicht verheiratet bin, also ein Stiefkind so nicht "möglich" ist. Oder verstehe ich da immer noch etwas falsch?


    Vielen Dank für die Hilfe und die Ausführung. Sin die Screenshots noch weiter nötig? Ich hätte nur einen Screenshot gemacht von dem "Familienstand -> geschiedene Ehe" und dann von der Auswahl eines Kindes als Steifkind. Das dürfte nach meinem Verständnis ja nicht möglich sein.