Umstellung von EÜR auf doppelte Buchführung

  • Hallo,


    ich bin vom Finanzamt aufgefordert worden ab 01.01.2015 die doppelte Buchführung einzuführen und sodann eine Eröffnungsbilanz einzureichen. Bisher habe ich die Einnahme-Überschuss-Rechnung gemacht.


    Mit der doppelten Buchführung kenne ich mich schon etwas aus, ist also kein Fremdwort für mich ;) ..aber wie stelle ich dies in der WISO Unternehmer Suite um. Wie muss ich dazu genau vorgehen und was ist im Programm zu beachten?


    Ich hoffe mir kann jemand hilfreiche Tipps geben.


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    In welcher Weise führst Du jetzt Deine Bücher? Also, in Programmdenke?


    Wahrscheinlich dürfte es am einfachsten sein, zum 01.01.2015 einen neuen Mandanten anzulegen. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 erhältst Du eine Summen- und Saldenliste für Debitoren, Kreditoren und Sachkonten. Diese Werte trägst Du dann zum 010115 als EB-Werte in den neuen Mandanten ein und hast dann dem Grunde nach schon Deine Eröffnungsbilanz.

  • Hallo Manuel,


    vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Also zur Zeit mache ich die Einnahme-Überschuss-Rechnung nach Datev mit dem SKR03.


    Wenn ich dazu einen neuen Mandanten anlegen würde, dann gehen doch alle Daten verloren, so z.B. auch die Personaldaten. Neben dem erheblichen Aufwand würden bei einer Neueingabe doch dann wieder Anmeldungen bei der Sozialversicherung gesendet werden, die längst erfolgt sind usw.


    Gibt es nicht noch eine andere Möglichkeit ohne alle meine Daten zu verlieren?

  • Hallo babuschka,


    danke für den Link.


    In dem Thread wird gesagt, dass es auch ohne Anlage eines neuen Mandanten gehen soll, also dass ich eine Bilanzgliederung nachträglich einfügen und gewisse Parameter (Eingabemaske, Buchfuehrungshelfer etc.) anpassen muss. Leider ist mir nicht klar wie ich dazu genau vorgehen muss. Kann mir helfen, was ich dazu genau einstellen muss?

  • Besteht vielleicht eine Möglichkeit einen neuen "Bilanz"-Mandaten anzulegen, aber die Daten meines bestehenden "EÜR"-Mandanten aber ohne den Kontenrahmen einzufügen? Wenn das ginge würden mir meine Daten aus Personal, etc. erhalten bleiben, was mir sehr wichtig wäre.

    • Offizieller Beitrag

    Ich besitze die Standard-Version von Unternehmer Suite. Ist da nicht sowieso nur ein Mandant möglich?


    Stimmt, in der kleinen Version kannst Du nur einen Mandanten anlegen. Insofern ziehe ich meinen Rat zurück, einen neuen Mandanten anzulegen... :sleeping:


    In dem von Dir verlinkten Thread beschreibt C. Diel, dass der Knackpunkt der Kontenrahmen ist:
    Sofern bei Kontenplan "EÜR-Kontenrahmen" oder "Einnahme / Überschussrechnung (nach DATEV SKR03 Kontenrahmen)" steht, gelten die Hinweise von Patrick Bateman und Franco. Wer hier jedoch keinen Hinweis auf die Einnahmeüberschussrechnung findet, sondern z.B. "SKR03 Kontenrahmen nach DATEV" oder "SKR04 Kontenrahmen nach DATEV", bei dem sind als Auswertungsmöglichkeiten sowohl eine formlose (!) EÜR wie auch eine Bilanz enthalten. In diesem Fall sind also weder Umstellungen im Programm noch die Anlage eines weiteren Mandanten nötig.


    Prüfe also bitte zuerst, welcher Kontenrahmen verwendet wird:
    EÜR- Kontenrahmen?
    Einnahme/Überschussrechnung nach DATEV? oder nur
    SKR03 Kontenrahmen nach Datev?

  • Hallo,


    falls die Frage sich nur auf das Programm bezieht gibt es ja bereits Antworten.


    Aber: man muss bei der Änderung der Gewinnermittlungsart beachten, dass Hinzurechnungen/Abrechnungen - z.B. für Warenbestand/Forderungen..... - zu buchen sind. Also einfach die vorhandenen Daten aus der EÜR übernehmen und schon hat man die Eröffnungsbilanz geht leider nicht.


    Viel Erfolg :)


    Ulla

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Ulla,
    natürlich hast Du Recht. Hier habe ich vielleicht etwas lax geantwortet. Da bei der EÜR ja aber überhaupt keine Forderungen, Verbindlichkeiten und Warenbestände gepflegt werden, ist das für den TE sowieso "Neuland". Ich habe unterstellt, dass ihm bewußt ist, dass eine Inventur benötigt wird *pfeif

  • Hallo Manuel,


    "grins".
    Da ich gerade das gleiche Problem habe (allerdings gehe ich den umgekehrten Weg - also von Bilanz nach EÜR), weiß ich halt, dass es "so einfach" leider nicht ist. Es wäre ja auch ein Wunder, wenn irgendwas im Steuerbereich für den Normalmenschen mal zu verstehen wäre. Hoch lebe die Zunft der Steuerberater (die ja vielleicht auch froh wären, wenn Sie sich nicht mit diesem Klein-Mist beschäftigen müssten).


    liebe Grüße


    Ulla