Hallo zusammen,
meine Partnerin und ich haben 2012 eine Doppelhaushälfte erworben. Das Baujahr datiert um 1930. Im Anschluss haben wir erhebliche Umbaumaßnahmen vorgenommen. Eingezogen sind wir im September 2013. Bis dahin sind in 2012 und 2013 erhebliche Umbaumaßnahmen durchgeführt worden. Was kann ich möglicherweise steuerrechtlich für 2012 noch geltend machen? Wenn ja was und in welchen Eingabemasken? Kann ich beispielsweise folgende Kosten geltend machen:
-Notargebühren
-Planungsgebühren
-Baugenehmigung
-Schuldzinsen
-Erwerbskosten
-usw.
Ich persönlich bin hier vielleicht auch etwas blauäugig!?
Gruß Micha