Doppelhaushälfte in 2012 gekauft, Ausbau & Umbau

  • Hallo zusammen,


    meine Partnerin und ich haben 2012 eine Doppelhaushälfte erworben. Das Baujahr datiert um 1930. Im Anschluss haben wir erhebliche Umbaumaßnahmen vorgenommen. Eingezogen sind wir im September 2013. Bis dahin sind in 2012 und 2013 erhebliche Umbaumaßnahmen durchgeführt worden. Was kann ich möglicherweise steuerrechtlich für 2012 noch geltend machen? Wenn ja was und in welchen Eingabemasken? Kann ich beispielsweise folgende Kosten geltend machen:


    -Notargebühren


    -Planungsgebühren


    -Baugenehmigung


    -Schuldzinsen


    -Erwerbskosten


    -usw.


    Ich persönlich bin hier vielleicht auch etwas blauäugig!?


    Gruß Micha

  • Moin ...


    Nach Deinem Beitrag seid ihr nicht verheirartet ... richtig ?
    Ihr habt eine getrennte Steuererklärung ... richtig ?


    Ihr bewohnt die Doppelhaushälfe alleine - es wird nichts vermietet - ... richtig ?
    Es ist auch keine Vermietung in naher Zukunft geplant ... ?


    Dann dürften hier lediglich die 20 % Handwerkerleistungen - nicht das Material - steuerlich absetzbar sein;
    ( müssen aber bargeldlos bezahlt worden sein ) !


    Vielleicht kommt noch 'ne Antwort ...


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Dann dürften hier lediglich die 20 % Handwerkerleistungen - nicht das Material - steuerlich absetzbar sein;
    ( müssen aber bargeldlos bezahlt worden sein ) !

    Da wäre ich bei Baujahr 1930 und eventuellem Instandhaltungsstau mal sehr vorsichtig ohne weitere Sachverhaltskenntnis. Das wäre m.E. ein Fall für die steuerberatenden Berufe.