Freiwillige Krankenversicherung

  • Hallo,


    ich weiß, dieses Thema wurde schon einige Male behandelt. Ich habe jedoch noch eine Verständnisfrage:
    Im Wiso-Handbuch heisst es:
    Um die abzugsfähigen Krankenvers.beiträge zu ermitteln, müssen freiwillig Versicherte den AG-Zuschuss laut Zeile 22 von dem tatsächlich geleisteten Versicherungsbeitrag abziehen. Dieser gekürzte ...


    Was steckt genau hinter dem Begriff "tatsächlich geleisteter Versicherungsbeitrag"?
    Ist das nach z.B. Verdienstnachweis der AN-Teil minus den AG-Teil mal 12? Wenn der AG die Hälfte der Beiträge zahlt, gibt es dann überhaupt was anzugeben? Oder kann nur der Absetzen, dessen AG weniger als die Hälfte der Beiträge trägt?


    Danke für die Hilfe!


    Wolfgang Pausch