Hallo
Zur Situation:
Meine Frau ist Lehrerin in der Elternzeit und hat kein Einkommen.
Wir sind zusammen veranlagt. Vor der Elternzeit haben wir das häusliche Büro abgesetzt.
Meine Frau beginnt dieses Jahr 2014 im Sep. wieder zu arbeiten.
Wir haben nun für 2013 die Kosten für das Büro wieder angesetzt. (im Steuerausgleich)
Voraussetztungen hierfür sind gegeben, Büro ist vorhanden und wird auch noch zu 100% durch Schulunterlagen belegt.
Zusätzlich ist der Wiedereinstieg gesichert.
Das Finanzamt hat nun im Steuerbescheid die Kosten für das Büro nicht anerkannt, da meine Frau kein Einkommen hat.
Ist das so korrekt?
Ich dachte, dass durch die Werbungskosten meiner Frau, ein Negativeinkommen entsteht, welches sich wiederum positiv auf mein Einkommen auswirkt.
Hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.
Gerne auch mit dem passendem Satz für den Einspruch.
Danke Benni