Umsatzsteuer in EÜR

  • Hallo Leute,


    ich mache gerade meine EÜR und stoße an einer Stelle auf ein logisches Problem:


    Ich weise Umsatzsteuer aus und mache Vorsteuer geltend. Es gibt in der EÜR insgesamt vier Felder für UST, je zwei auf der Einnahmen- und Ausgaben-Seite:



    1) Einnahme: Vereinnahmte UST sowie UST auf Entnahmen = UST, die ich auf meinen Rechnungen ausweise
    2) Einnahme: Vom FA erstattete UST = UST von empfangenen Rechnungen (vorausgesetzt ich habe diese geltend gemacht)
    3) Ausgabe: Abziehbare Vorsteuerbeträge = UST von empfangenen Rechnungen
    4) Ausgabe: An das FA abgeführte UST = UST, die ich von meinen Rechnungen ausweise


    Offenbar heben sich Einnahmen- und Ausgaben-Seite nun genau auf.


    Effektiv habe ich aber mehr UST abgeführt als ich als Vorsteuer geltend gemacht habe. Die Ausgabenseite müsste doch um den effektiv gezahlten Betrag größer sein??


    Bitte, welcher Denkfehler liegt hier vor?

  • Hast du in deine Berechnungen auch die gezahlten USt-Zahllasten aus den Voranmeldungen berücksichtigt? In deinem Fall deutet das darauf hin, dass deine USTVAen korrekt waren und mit den gezahlten Beträgen die Zahllast aus MwSt abzüglich Vorsteuern durch die Vorauszahlungen abgedeckt ist. Dann ist alles richtig.

  • Ja, habe ich berücksichtigt.


    Mit anderen Worten: Wenn alles korrekt vorangemeldet wurde, sind Einnahme- und Ausnahmeseite in der EÜR gleich in Bezug auf UST/Vorsteuer?

    • Offizieller Beitrag

    Mit anderen Worten: Wenn alles korrekt vorangemeldet wurde, sind Einnahme- und Ausnahmeseite in der EÜR gleich in Bezug auf UST/Vorsteuer?

    Kommt darauf an: § 11 EStG

  • ok. Spezialfälle/Sonderregelungen gibt es natürlich immer (sonst wären wir nicht im deutschen Steuerrecht...)


    Aber im "Normalfall", wenn alles richtig angemeldet wurde + keine Abschreibungen + sonstige SOnderfälle - dann kommt 0 raus (Einnahme = Ausgaben - Seite) ?