Fehlbuchung Rückgängig machen, stornieren oder als Zahlung an Kunde ?

  • Hallo ich bins leider schon wieder.
    nun habe ich ans FA das Jahr abgeschlossen und jetzt habe ich gesehen, dass ich im Bargeldkonto versehentlich eine Buchung (Zahlung vom Kunden) doppelt gebucht habe.
    Wenn ich es nicht bereits alles ans FA gesendet hätte, bräuchte ich nur löschen.
    Ich habe nun einfach im Januar eine Buchung "Zahlung an Kunde" mit dem selben Betrag mit der zugehörenden Rechnung gemacht.


    Nun habe ich aber das Problem, dass ich keine Rechnung für die 1. richtige Buchung habe.


    Ich mache jetzt eine zweite Rechnung für die richtige Buchung.


    Ist dies korrekt ? ?(


    Liebe Grüße
    Josef

  • Wie du das immer so hinbekommst... :)


    Ich gehe davon aus, dass du mit ans "FA das Jahr abgeschlossen" die USt-Erklärung meinst?


    Ist aber auch egal, ob nun Voranmeldung oder Erklärung, in jedem Fall wird keine neue Rechnung oder Stornorechnung (Gutschrift) erstellt. Korrigiere einfach die falsche Buchung (in der Kasse halt einfach löschen) und mache die Erklärung nochmal. Vergiß dabei aber nicht, den Haken bei "berichtigte Steuererklärung" zu setzen.


    Btw. würde mich mal interessieren, wie man den Zahlungseingang für eine Rechnung doppelt buchen kann? Die Rechnung ist doch bereits nach der ersten Buchung des Zahlungseingangs ausgeglichen und steht bei der Zuweisung in MB gar nicht mehr zur Verfügung? Zudem würde ja auch der Kassensaldo irgendwie nicht hinhauen, da logischerweise physisch weniger drin ist, als es theoretisch nach deiner Buchführung sein sollte. :?:

    • Offizieller Beitrag

    Btw. würde mich mal interessieren, wie man den Zahlungseingang für eine Rechnung doppelt buchen kann? Die Rechnung ist doch bereits nach der ersten Buchung des Zahlungseingangs ausgeglichen und steht bei der Zuweisung in MB gar nicht mehr zur Verfügung?

    Nun habe ich aber das Problem, dass ich keine Rechnung für die 1. richtige Buchung habe.

    jetzt habe ich gesehen, dass ich im Bargeldkonto versehentlich eine Buchung (Zahlung vom Kunden) doppelt gebucht habe.
    Wenn ich es nicht bereits alles ans FA gesendet hätte, bräuchte ich nur löschen.


    Für die Steuer bleibt mir nur die Nacht und Rechnungen habe ich die letzte im Juni 2013 geschrieben, weil ich keine Zeit hatte bisher, diese anzufertigen.