Mietvertrag: 15. des Monats

  • Hallo


    Ich bin neu hier. Ich arbeite mich langsam in das Programm rein und habe hier durch mitlesen doch schon sehr viele Information gesammelt.
    Ich hätte aber eine Frage zur handhabung von Mietverträgen. Ich bin da Anfänger. :) Ich hoffe ich darf an dieser Stelle fragen.


    Ich habe jetzt einen Mieter der gerne zum 15. des Monats die Miete überweisen würde, weil da bekommt er den Lohn. Spricht aus meine Sicht auch nichts dagegen. Oder gibt es da anderweitige Erfahrungen?


    Kann man das dann so auch im Mietvertrag festhalten?


    Und die zweite Frage dazu wäre: Wird die Miete eigentlich für den Monat im vorraus bezahlt oder erst den Monat danach?
    Also Mietbeginn zum 01.11.2014 und die Mietzahlung dann im meinem Fall am 15.11.2014 zuzüglich der halben Miete vom 01 bis zum 15.
    Ich hoffe das ich das verständlich ausgedrückt habe.
    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
    mfg Richard

  • Warum die halbe Miete vom 1. bis 15. ?
    Einfach volle Miete zahlbar am 15. des Monats. Das reicht.
    Habe das auch bisher so vereinbart.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

  • Hallo
    Erst einmal Danke für die Antwort.
    Mietzahlung erfolgt am 15. j. Monats hört sich gut an.


    Warum die halbe Miete vom 1. bis 15. ?


    Einfach volle Miete zahlbar am 15. des Monats. Das reicht.


    Habe das auch bisher so vereinbart.

    Weil Mietbeginn der 1 ist. Und mit einem Schlag 1,5 Monatsmiete plus Nebenkosten doch einen ziemlichen Brocken ausmacht.
    Werde aber heute bei Vertragsunterschreibung mit dem Mieter noch einmal drüber sprechen.

  • "Die Miete des laufenden Monats muss bis zum 3.Werktag des Monats beim Vermieter eingegangen sein." Sinngemäß so weit die gesetzliche Vorgabe im BGB. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556b.html
    Es steht den Vertragsparteien frei andere Regelungen zu treffen, so lange sie sich nicht zum Nachteil des Mieters auswirkt. Also Zahlung z.B. erst am 10. oder am 15.
    Gemäß Beispiel hat also die Mietzahlung am 15.11. für den gesamten Monat November zu erfolgen. 1,5 fache Miete wäre eine Benachteiligung, die nicht zulässig ist.


    -Hi

  • Nur noch mal zum Verständniss. Ich habe mich mit dem Miter geeinigt.
    Hier setze ich mal fiktive Zahlen in den Raum. (wegen Datenschutz)


    500 Kaltmiete + 150 Nebenkosten= 650
    650*12=7800
    7800/365*15=320,55
    Also Zahlung am 01.11.2014 =320 Eur
    Dann ab dem 15. Zahlung von 650 EUR im regelmäßigen Turnus von jeweils 1. Monat, immer am 15.
    Weil für die ersten 15 Tage will ich schon die Miete haben. Das ist doch nicht verkehrt?
    mfg Richard

  • Nee, das würde ich nicht unterschreben.
    Warum habe ich im ersten Monat eine Miete von 970,- EUR ?


    Also im Mietvertrag steht: Der Beginn des Mietverhältnisses beginnt zum 01.11.2014 und ist unbefristet. Die Mietzahlung ist auf Wunsch des Mieters auf den 15. jeden Monats geändert worden.
    Wenn der Mieter also den gesamten Mietzins am 15. überweist, ist er von Rechtswegen maximal 12 Tage in Verzug. Wenn der Mieter dann im nächsten Monat und so weiter jeweils den vollen Mietzins am 15. des Monats überweist, fehlen dann immer noch die ersten 15 Tage.


    Und das Problem lässt dann wie lösen? Drauf verzichten?
    Würde der Mieter andersrum auf Rückzahlung bei Kündigung doch wohl auch nicht.


    Werde heute mal einen Fachanwalt dazu befragen.

  • Dazu habe ich dann auch noch eine Frage.


    Wenn ich im Hausverwalter unter Mieter/Verträge der Vertragsbeginn bei den 1. im Monat liegt und auch der Punkt Miete/Vorauszahlung am 1. des Monats beginnt, habe ich dann im Punkt Wirtschaftliche Auswertung - Abgleich der Mietforderung, in dem Zeitraum vom 1. bis zum 31. die volle Miete als offen. So weit so richtig.


    Wenn ich aber den Punkt Miete/Vorauszahlung auf dem 15. des Monats ändere, zeigt mir das Programm für den gleichen Zeitraum (vom 1. bis zum 31.) eine schwarze Null an.
    Was mache ich falsch? Oder liegt der Fehler am Programm?

  • Also im Mietvertrag steht: Der Beginn des Mietverhältnisses beginnt zum 01.11.2014 und ist unbefristet. Die Mietzahlung ist auf Wunsch des Mieters auf den 15. jeden Monats geändert worden.
    Wenn der Mieter also den gesamten Mietzins am 15. überweist, ist er von Rechtswegen maximal 12 Tage in Verzug. Wenn der Mieter dann im nächsten Monat und so weiter jeweils den vollen Mietzins am 15. des Monats überweist, fehlen dann immer noch die ersten 15 Tage.

    Der Mieter ist nicht im Verzug, weil die Zahlung der Miete zum 15. so zwischen den Parteien vereinbart ist. Du als Vermieter verzichtest darauf, die Miete (wie eigentlich gesetzlich vorgesehen) komplett im Voraus zu kassieren, also zum 1. des Monats für den gesamten laufenden Monat. Der Liquiditäts-Nachteil liegt allein auf Deiner Seite. Deinen Anspruch auf Mietzahlung des ersten halben Monats bei Einzug kann ich aus dem Vertragstext nicht nachvollziehen.

  • Die Antwort von Cedricus ist "richtig", allerdings wenn sich der Vermieter mit seinem Mieter anders einigt, ist das OK.. Es gibt hier kein "richtig" oder "falsch". Er sollte mit seinem Mieter diese Vereinbarung schriftlich fixieren, damit man beim Auszug den Überblick behält.

  • Zitat

    Er sollte mit seinem Mieter diese Vereinbarung schriftlich fixieren, damit man beim Auszug den Überblick behält.

    Und im letzten Monat nur noch 320,- EUR an Miete zu zahlen hat.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

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  • So. Der Anwalt meinte auch das das Probleme geben könnte. Ob das rechtlich zulässig ist oder nicht, hat er sich nicht drüber ausgelassen.


    Werde dann den Mieter mitteilen das wie im Vertrag steht, die Mietzahlung am 15. erfolgt. Und die Teilmiete unterm Tisch fällt.
    Naja, werde wohl nie wieder auf so einen Deal eingehen. Mietzahlung zum Ersten im Monat und Punkt. X(