Arbeitszimmer

  • Hallo,
    ich bin Lehererin und mein Arbeitszimmer wurde bis jetzt abis zur Grenze 2400 DM anerkannt. Die tatsächlichen Kosten betragen aber ca 6000 DM.
    Im Jahr 2001 habe ich nebenberuflich wissenschaftliche Vorträge gehalten. Da ich das Arbeitszimmer zu 80ür Tätigkeit als Arbeitnehmer und zu 20ür diese nebenberufliche Selbständigkeit benutze, kann das Arbeitszimmer für 2001 wie folgt abgesetzt:
    1) als Arbeitnehmer: 6000 DM x 80 4800 DM. Anerkannt wird bis zu 2400 DM.
    2) als nebenberufliche Selbständig: 6000 DM x 20 1200 DM, voll abzusetzen.
    Würde mich über eine Antwort freuen. Danke.
    Gruß
    Rose

  • Wenn Sie das Arbeitszimmer für mehrere Tätigkeiten nutzen sind die Kosten nur einmal bis zu einem Höchstbetrag von 2.400 DM absetzbar.
    D.h. also in Ihrem Falle, dass die Kosten für das Arbeitszimmer als Arbeitnehmer nur bis zum Höchstbetrag von 2.400 DM anerkannt werden.
    Die Kosten von 1.200 DM, die auf die Nebentätigkeit entfallen, werden nicht anerkannt.
    Darüber hinaus müssen Sie die Kosten von 2.400 DM entsprechend dem Nutzungsverhältnis aufteilen und folglich bei der Nebentätigkeit mit 480 DM (20 Prozent) als Betriebsausgaben und bei der Haupttätigkeit mit 1.920 DM (80 Prozent)als Werbungskosten absetzen.
    Weitere Fragen ? EMail: <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->

  • Meine Schwiegereltern sind beide Lehrer. Beide nutzen gemeinsam ein Arbeitszimmer. Das Finanzamt erkennt die Kosten für die Nutzung des Arbeitszimmers nur einmal an.
    Kann man die Kosten für beide beantragen.