Hallo,
habe die Steuererklärung von 2012 zurück bekommen.
Ab 2010 – 2014 hatte ich eine fachfremde „geringfügige Beschäftigung“.
Zusätzlich bewarb/bewerbe ich mich für Stellen im kunsthistorischen Bereich.
Mein Arbeitszimmer war/ist notwendig, da ich keine andere Möglichkeit habe, Recherchen nach offenen Stellen sowie schriftliche Bewerbungen zu verfassen.
Für 2012 wurden keine Abschreibungen diverser Geräte (Computer etc.), Arbeitszimmer, Telefonkosten, Einrichtung des Arbeitszimmers anerkannt werden.
Als Begründung:
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung.......der Einnahmen. Da sie bisher keine Einnahmen erzielten können …... nicht anerkannt werden.
Und (nach einem Anruf): Es wäre nur möglich gewesen, wenn ich eine Arbeit gefunden hätte.
Seit 2014 bin ich wieder arbeitssuchend und die Steuer für 2013 in Arbeit.
Was kann ich tun? Einspruch erheben?
Danke vorab!
Xabia