Hallo
Meine Frage
Habe ein haus mit Einliegerwohnung.
die Einliegerwohnung hat zwei wasseruhren kalt und warm.
die Hauptwohnung hat keine .
und im keller ist 1 haupt uhr.
wie mache ich das jetzt mit den programm ???
Mfg
Dura
Hallo
Meine Frage
Habe ein haus mit Einliegerwohnung.
die Einliegerwohnung hat zwei wasseruhren kalt und warm.
die Hauptwohnung hat keine .
und im keller ist 1 haupt uhr.
wie mache ich das jetzt mit den programm ???
Mfg
Dura
Hallo,
da der Verbrauch der Hauptwohnung nicht erfasst ist, kommt eine Abrechnung nach Verbrauch nicht in Frage. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html
Also entweder in der Hauptwohnung auch eine Uhr einbauen (bester Weg) oder mit dem Mieter vereinbaren, dass der Verbrauch der Hauptwohnung rechnerisch ermittelt wird (mit dem Risiko, dass man einen Rechtsstreit verlieren würde)
-Hi
Hallo
danke für die Antwort.
die Hauptwohnung hat ja den rest von der Hauptwasser uhr.
wenn ich das von der Einliegerwohnung abziehe .
reicht das nicht ??
oder Beide Wohnungen nur Kalt wasser berechnen. und kein Warm wasser.
meine Warmwasser auch in Kaltwasser.
Im Sinne des Gesetzes reicht dies nicht. Es wird verlangt, dass ALLE Verbräuche gemessen werden. Abgerechnet wird immer nach der original Rechnung. In den seltensten Fällen entspricht der dort angegebene Verbrauch der Summe der Einzelverbräuche. Daher werden die Einzelverbräuche nur als Aufteilungseinheiten gewertet.
Dieses Urteil http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=43095&linked=pm lässt sich ganz leicht auch gegen den Vermieter anwenden.
Wertet ein Gericht dies als Formfehler in der Betriebskostenabrechnung, verstreicht uU die Abrechnungsfrist und Nachforderungen können nicht mehr geltend gemacht werden.
Bezüglich Warmwasser gilt: http://www.gesetze-im-internet…ostenv/BJNR002610981.html
Interessant ist hier §12 Abs.1 Der Mieter kann die Kosten um 15% mindern. Aber auch §2 ist möglicherweise interessant und kann zu Erleichterungen führen.
-Hi